Frühling & Gesundheit 2023

 

 

Kfz abmelden - Kennzeichen hinterlegen: Was passiert mit der Versicherung?

 

Ein längerer beruflicher Auslandsaufenthalt, ein ausgedehnter Urlaub, Winterpause, aber auch weniger freiwillige Situationen wie eine Krankheit, ein Unfall oder der Führerscheinentzug: Umstände, in denen es sinnvoll sein kann, sein Fahrzeug stillzulegen, gibt es viele.

 

Wenn man sein Auto nicht benützt, erscheint es unnötig, für den Zeitraum Versicherungsprämie und motorbezogene Versicherungssteuer zu bezahlen. Bevor man jedoch sein Kfz abmeldet oder die Kennzeichen hinterlegt, sollte man sich über folgende Punkte Gedanken machen:

 

#1) Die Dauer der Hinterlegung

Um für den betreffenden Zeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer entrichten zu müssen, müssen die Kennzeichen für mindestens 45 Tage hinterlegt werden.

Wie lange die Kennzeichen hinterlegt werden müssen, damit keine Versicherungsprämien anfallen, hängt vom Versicherungsanbieter ab.

 

#2) Abstellplatz

Es ist nicht gestattet, Fahrzeuge ohne behördliches Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen wie z. B. Straßen, Garagen oder Parkhäuser abzustellen. Man muss sich für den betreffenden Zeitraum eine private Abstellmöglichkeit organisieren.

 

#3) Die Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich muss in Österreich für jedes Kraftfahrzeug, welches mit einem behördlichen Kennzeichen versehen ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen.

 

Nur, weil ein Fahrzeug abgemeldet ist, oder die Kennzeichen hinterlegt wurden, heißt das allerdings nicht, dass nicht auch Schäden und dadurch Schadenersatzforderungen entstehen können. Es könnte

  • gestohlen werden
  • in Brand geraten und andere Fahrzeuge oder Gebäude mit in Brand stecken
  • durch eine schlecht angezogene Handbremse wegrollen und dadurch Schäden verursachen
  • Öl verlieren

 

#4) Die Kaskoversicherung

In der Kaskoversicherung besteht die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag auf das sogenannte „Garagenrisiko“ zu reduzieren. Damit besteht während der Abstelldauer trotzdem Versicherungsschutz bei z.B. Brandschäden.

 

 

Verständigen Sie uns auf jeden Fall, wenn Sie planen, Ihr Fahrzeug für eine gewisse Zeit abzumelden, oder die Kennzeichen zu hinterlegen. Es sollte unbedingt im Vorfeld geprüft werden, wie es mit der Versicherung für den Zeitraum aussieht.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon / Mobil:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.



 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
 

SIVAG GesmbH

Sicherheit in Versicherungsangelegenheiten

A-4810 Gmunden, Linzer Straße 46a
Fon +43 7612 / 88 222-0
Fax +43 7612 / 88 222-14

Offenlegungs-/Informationspflicht
office.gmunden@sivag.at
www.sivag.at

Vom Newsletter abmelden    Datenschutz
 

Bildnachweis  | © envato elements