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Juli 2016  .  Wandelanleihen, Autoinhaltsversicherungen & Brexit
 
 

Innovation: Autoinhaltsversicherung

 

Mit der einzigartigen Autoinhaltsversicherung können nun unabhängig von bestehenden Kfz-Versicherungen nicht eingebaute oder fest verbundene Gegenstände im Fahrzeuginnenraum eines in Österreich zugelassenen Kfz versichert werden.

 

Versichert sind sowohl private Gegenstände wie z.B. Reisegepäck, Sportutensilien wie zum Beispiel Golfbags oder Tennisschläger, Handys, Laptops, etc. als auch berufliche oder gewerbliche Gegenstände wie z.B. Werkzeuge oder Arzttaschen.

 

Versicherungsschutz besteht gegen folgende Gefahren

  • Transportmittelunfall
  • Naturkatastrophen
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Raub, Einbruch-Diebstahl und Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges

innerhalb der EU zuzüglich Schweiz, Norwegen und Liechtenstein.

 

Zur Verfügung stehen zwei Varianten:

  1. Klassisch bis zu EUR 4.000,-
    Darin enthalten sind bis zu EUR 1.000,- für berufliche/gewerbliche Gegenstände
    Prämie je Kfz fix EUR 78,- p.a.
     
  2. Gehoben bis zu EUR 5.000,-
    In dieser Variante ohne Einschränkung auch für berufliche/gewerbliche Gegenstände
    Prämie je Kfz fix EUR 138,- p.a.

 

Es gelten ausschließlich die Bedingungen und Tarifprämien des Produktpartners Helvetia in der jeweils aktuellen Fassung.

 

 

©

2016 Kurt Beltermann, akad. FDL, Mitglied und Gründer des Qualitätszirkel

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