Der überschätzte Allrounder: die Private Haftpflichtversicherung

 

Die Privathaftpflichtversicherung ist praktisch die Versicherung des Alltags. Sie versichert alle Missgeschicke, durch die man anderen schuldhaft, aber ohne Absicht und Vorsatz einen Schaden zufügt. Das reicht von Kleinigkeiten wie einer kaputten Brille zu Unfällen mit folgeträchtigen Forderungen, wenn Sie zum Beispiel jemanden beim Schifahren rammen und schwer verletzen.

 

Da die Haftpflichtversicherung in Österreich so etwas wie ein „Must have“ ist, machen sich viele nicht wirklich Gedanken darüber. Verstärkt wird das durch die Tatsache, dass sie meist automatisch in Kombination mit der Haushaltsversicherung abgeschlossen wird. Viele Versicherte fühlen sich für alle eventuellen Schadensersatzleistungen gut gerüstet, ohne die eigentlichen Versicherungsbedingungen zu kennen … In der Praxis stellt sich schnell heraus, dass die meisten nicht wissen, was wirklich durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist - und was nicht.

 

Wir haben ein paar Schaden-Beispiele zusammengefasst. Stellen Sie sich unserem Quiz: Wissen Sie, in welchen Fällen die Haftpflichtversicherung üblicherweise einspringt?

 

Frage 1

 

Sie planen eine außergewöhnliche Reise und möchten diese mit tollen Fotos dokumentieren. Da Sie selber keine Kamera besitzen, leihen Sie sich die hochwertige Spiegelreflexkamera inklusive verschiedener Objektive von Ihrem Freund aus. Leider sind Sie etwas ungeschickt bei der Handhabung und beim Wechseln des Objektives rutscht Ihnen dieses aus der Hand und geht zu Bruch.

 

Versichert oder nicht?

NEIN

Entliehene, gemietete, geleaste oder gepachtete Gegenstände sind nicht versichert, diese werden nämlich eigenen Besitztümern gleichgestellt.

 

Frage 2

 

Sie sind zu Besuch bei Freunden und bemerken, dass dieser ein neues Smartphone besitzt, mit dem Sie auch schon geliebäugelt hätten. Sie nehmen es in die Hand, um sich kurz Form und Funktion des Telefons genauer anzusehen, dabei rutscht Ihnen das Gerät aus der Hand und fällt auf den Boden. Bereits am Knacken beim Aufkommen konnten Sie hören: das Display ist zersprungen.

 

Versichert oder nicht?

NEIN

Hier sprechen die Versicherer von einem sogenannten „Tätigkeitsschaden“. Also einem Schaden, der infolge von Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder Verwahrung einer Sache entsteht – auch diese Schäden können von der Haftpflichtversicherung ausgenommen sein.

 

 

Frage 3

 

Sie fahren mit Ihrem Fahrrad und stoßen aus Versehen einen Fußgänger nieder. Beim Sturz erleidet der Fußgänger gottseidank keine Verletzungen, aber die neue Jacke bekommt einen Riss.

 

Versichert oder nicht?

JA

Die Haftpflichtversicherung übernimmt die entstandenen Schadensersatzansprüche, vorausgesetzt natürlich, Sie haben den Fußgänger unabsichtlich umgefahren.

 

Frage 4

 

Als guter Kollege haben Sie sich bereit erklärt, Ihrem Arbeitskollegen beim Umzug in die neue Wohnung zu helfen. Leider überschätzen Sie Ihre Kräfte und der teure Fernseher geht beim Tragen zu Bruch.

 

Versichert oder nicht?

NEIN

Hier spricht man von einem sogenannten Gefälligkeitsverhältnis, auch dieses ist meistens von der Deckung ausgenommen.

 

Frage 5

 

Sie sind im Möbelhaus auf der Suche nach neuen Wohnzimmermöbeln. Beim Durchstreifen der aufgebauten Wohnbeispiele streifen Sie mit der Handtasche eine teure Vase vom Tisch, die zu Bruch geht.

 

Versichert oder nicht?

JA

Genau davor schützt die Haftpflichtversicherung: wenn Sie unabsichtlich einer anderen Person einen Schaden zufügen.

 

Frage 6

 

Sie gönnen sich einen kurzen Urlaub in Wien mit einem Besuch der Oper. Um nach der Aufführung von der Staatsoper zum Hotel zu gelangen, nehmen Sie sich ein Taxi. Beim Aussteigen vor dem Hotel passiert Ihnen ein Missgeschick und Sie beschädigen die Tür des Taxis.

 

Versichert oder nicht?

NEIN

Der Schaden am Taxi ist nicht gedeckt, da Schäden durch Eigentum, Besitz, Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen ausgenommen sind.

 

 

In welchen der obigen Fälle, wären auch Sie leer ausgegangen? Natürlich bieten verschiedene Versicherer unterschiedliche Produkte in Bezug auf Deckungsumfang und Deckungssumme an. Besonders in älteren Polizzen sind oft Klauseln enthalten, die bei neueren Verträgen bereits keine Ausschlüsse mehr sind. Auch Dinge wie Drohnen oder E-Bikes sind in den Polizzen meist nicht automatisch enthalten.

 

Nehmen Sie die Polizze Ihrer Haftpflichtversicherung zur Hand und lesen Sie sich die Bedingungen einmal genau durch. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie im Schadensfall wirklich abgesichert sind. Wir gehen das gerne mit Ihnen gemeinsam durch und können durch Erweiterungen oder Zusatzprodukte ihre Risikosituation nach Ihren Wünschen verbessern.

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