Richtig oder Falsch?

 

"Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut wird der Führerschein entzogen."

 

FALSCH!

 

 

Entzogen wird der Führerschein ab 0,8 Promille Alkohol im Blut.

 

Im Detail sieht die Gesetzeslage wie folgt aus:

 

 

0,5 bis 0,79 Promille:

Geldstrafe ab 300 Euro (bis 3.700 Euro)

Vormerkung im Führerscheinregister

0,8 bis 1,19 Promille:

Geldstrafe ab 800 Euro (bis 3.700 Euro)

ein Monat Führerscheinentzug (beim ersten Mal), drei Monate (beim wiederholten Mal)

Verkehrscoaching

1,2 bis 1,59 Promille:

Geldstrafe ab 1.200 Euro (bis 4.400 Euro)

Führerscheinentzug für mindestens vier Monate

Nachschulung

1,6 Promille und mehr:

Geldstrafe ab 1.600 Euro (bis 5.900 Euro)

Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate

Nachschulung

verkehrspsychologische Untersuchung

 

 

Übrigens ist die Aussage RICHTIG, wenn man Probeführerschein-Besitzer oder Lkw- oder Busfahrer ist. Hier gilt die 0,1-Promille-Grenze!

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

SIVAG GesmbH
Sicherheit in Versicherungsangelegenheiten

 

 

A-4810 Gmunden, Linzer Straße 46a
Fon +43 7612 . 88 222-0
Fax +43 7612 . 88 222-14

Offenlegungs-/Informationspflicht
office.gmunden@sivag.at
www.sivag.at

Facebook  |  Weiterleiten  |  Abmelden
 


Bildnachweis  | © Matt Molinari