OGH-Urteil - wann ist die Haustüre richtig abgesperrt?

 

Sie verlassen die Wohnung oder das Haus und ziehen die Tür hinter sich zu: Sie fällt ins Schloss und ist verriegelt – alles in Ordnung?

 

Zuziehen versus Zusperren

Haustüren, die außen mit einem Knauf versehen sind, gelten beim bloßen „Zuziehen“ nicht als versperrt. Zwar haben Nachbarn mit guten Absichten keinen Zutritt, doch Einbrecher leichtes Spiel. Sie brauchen weder Fachwissen noch besondere Gewalt anwenden, um in Wohnräume einzudringen und Wertgegenstände mitzunehmen.

 

Eine Schlüsselfrage

Versicherungen schreiben das aktive Versperren von Haus- und Wohnungseingangstüren vor, nur dann seien tatsächlich ein entsprechender Einbruchsschutz und damit Leistungsanspruch gegeben. Fällt der Sperr-Riegel hingegen nicht in die Ausnehmung des Schließblechs - wird also der Schlüssel nicht verwendet - liegt eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor. Der erlittene Schaden wird von der Haushaltsversicherung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ersetzt.

 

Diesen Sachverhalt bestätigt auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der von einer Obliegenheitsverletzung spricht, wenn das unbefugte Eindringen nicht erheblich erschwert wird - und der demgemäß die Leistungsfreiheit des Versicherers festhält.

 

Letztlich geht es um die Schlüsselfrage: Wurde der Schließmechanismus aktiv betätigt? Wenn nein, wird der Einbruch zum negativen Schlüsselerlebnis …

 

Also:

Sperren Sie Ihre Haus- oder Wohnungseingangstüre ab - und das nicht nur ab und zu!


 
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