Dezember 2009  |  Neuer Informationsdienst


Unterschiedliche Regelungen der Skihelmpflicht in den Bundesländern

In Österreich gibt es seit heuer in einigen Bundesländern eine Skihelmpflicht. Zwar haben sich beispielsweise Tirol und Vorarlberg noch zu keiner Regelung entschlossen, die Skihelmpflicht gilt aber in Salzburg während Schulskikursen. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gilt die Pflicht in Wien, Kärnten, Steiermark, Nieder- und Oberösterreich. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung müssten die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen Sorge tragen. Für Erwachsene besteht keine Pflicht.

Für die Einhaltung sind die Bezirkshauptmannschaften oder die Polizei zuständig. Unklar ist noch, ob dafür eigene Pistenaufsichtsorgane bestellt werden.

Bei Nichtbeachtung ist im Regelfall mit Verwaltungsstrafen zu rechnen.

Versicherer warnen davor, dass das Nichttragen eines Skihelmes im Schadensfall zu reduzierten Schmerzensgeldforderungen führen kann. Auch eine Aufsichtspflichtverletzung gemäß ABGB kann dabei eine Rolle spielen.

Vielen Wintersportlern ist nicht bewusst, dass Gesundheitsschäden nach Freizeitunfällen durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt sind. Niemand sollte ohne private Unfallversicherung einen Ski oder ein Snowboard anschnallen! Denn nur eine private Unfallversicherung kommt für eine lebenslange Rente oder eine hohen Einmalzahlung auf, wenn nach einem Skiunfall dauerhafte Schäden zu beklagen sind oder der Versicherungsnehmer arbeitsunfähig wird.

 
 
Informationen zu:
Firma:
Vorname:
Nachname:
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
E-Mail Adresse:
Sonstiges:
 
Ja, ich möchte kontaktiert werden.
 
 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter


VDSF Versicherungsmakler und Beratungs- Ges.m.b.H.
7400 Oberwart | Bahnhofstraße 11 | Telefon 03352 - 34 600 | Fax DW 66 | E-Mail office@vdsf.at | Web www.vdsf.at

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.


Fotos: iStockphoto

Datenschutzerklärung