Unternehmer aufgepasst: Jetzt noch Steuern sparen
Mittlerweile gibt es den Gewinnfreibetrag bereits seit 5 Jahren und kann von natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten in Anspruch genommen werden. Jetzt ist es an der Zeit, den Jahresgewinn abzuschätzen und Maßnahmen zu überlegen, was im heurigen Steuerjahr noch sinnvollerweise verwirklicht werden sollte.
13% vom Gewinn können beim Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG geltend gemacht werden. Dabei ist zwischen dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu unterscheiden.
Der Grundfreibetrag für die ersten EUR 30.000,- des Gewinns wird automatisch ohne Nachweis einer Investition berücksichtigt. Die daraus resultierende Steuerersparnis (Gewinnfreibetragsrechner) wäre auch gut als Betrag zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft oder Pensionsvorsorge verwendbar.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann für die Anschaffung von abnutzbaren körperlichen Anlagegütern oder bestimmte Wertpapiere zur eigenen Vorsorge verwendet werden. Bei Auflösung vor Ablauf von 4 Jahren müssen zur Vermeidung der Nachversteuerung begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft werden.
Da die Wertpapiere im aktuellen Steuerjahr am Wertpapierdepot aufscheinen müssen gilt es rasch zu handeln!
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