Garantiezinsen für Lebensversicherungen schmelzen dahin
Erst 2015 wurde der maximal zulässige Garantiezins für Neuverträge von 1,75% auf 1,50% gesenkt. Nun folgt ab Beginn 2016 bereits der nächste Schritt mit der Senkung auf 1,00%.
Die Novelle der Finanzmarktaufsicht (FMA) wird deshalb erforderlich, da die derzeitigen Leitzinsen sehr niedrig sind. Bereits in den nächsten Wochen soll diese Zinssenkung beschlossen werden.
Betroffen davon sind nur Neu-Verträge im klassischen Lebensversicherungsbereich. Bestehende Verträge behalten Ihre zum Abschlusszeitpunkt gültigen Garantiezinssätze wenngleich die Gesamtverzinsung auf Grund der allgemein niedrigen Zinsen bereits in den letzten Jahren stark gesunken ist.
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