November 2013  .  Winterreifen, E-Card & ein Todesfall in der Familie

 

E-Card verschafft jetzt zusätzliche Einblicke

(kunid) Mit dem neuen Dienst „Auskunft e-card Daten“ haben Versicherte Einblick in persönliche Daten im E-Card-System. Versicherte können nun selbst online kontrollieren, welche Daten mit der Karte abrufbar sind und wie und wann die E-Card verwendet wurde. Voraussetzung ist die „Bürgerkarte“.

 

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger hat die E-Card mit einer neuen Funktion ausgestattet. „Versicherte und ihre Angehörigen ab dem 14. Lebensjahr können ab sofort ihre individuellen Daten im E-Card-System kontrollieren“, sagt Volker Schörghofer, der im Hauptverband für das E-Card-System verantwortliche stellvertretende Generaldirektor.

Der neue Dienst heißt „Auskunft e-card Daten“ und ist über die Website der Sozialversicherung unter dem Menüpunkt „Online Services“ abrufbar. Der Versicherte erhält Auskunft darüber, welche Daten mit seiner E-Card abrufbar sind und wie und wann seine E-Card verwendet wurde.

Aktuelle Auskunft

Die Online-Anwendung gibt jedem Versicherten und anspruchsberechtigten Angehörigen einen Überblick über den aktuellen Stand der jeweiligen Personendaten, Krankenversicherungs-Ansprüche einschließlich einer eventuellen Rezeptgebührenbefreiung und Daten zur E-Card (Kartenstatus, Europäische Europäische Krankenversicherung EKVK, Zustelladresse).

 

Außerdem wird eine Auflistung über die jeweiligen Arztbesuche innerhalb des letzten Jahres zur Verfügung gestellt. Laut Hauptverband wurden seit 2005 mehr als 900 Millionen Patientenkontakte über das E-Card-System abgewickelt, im Durchschnitt rund 500.000 Patientenkontakte pro Tag.

Die E-Card enthält selbst keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten sowie die Nutzung weiterer Services.

Bürgerkarte ist Voraussetzung

Voraussetzung für die Nutzung der neuen „Auskunft e-card Daten“ ist entweder eine Handysignatur oder die Freischaltung der E-Card als Bürgerkarte. Die Bürgerkarte – sei es in Form der Handysignatur oder der E-Card-Freischaltung – kann auf unterschiedlichen Wegen aktiviert werden, die unter www.buergerkarte.at beschrieben sind.

 

Die Bürgerkarte ermöglicht die Nutzung einer Reihe von Diensten. Sie verschafft etwa Zugriff auf den Sozialversicherungs-Datenauszug, die Leistungsinformation für Versicherte („LIVE online“) oder Einblick in das Pensionskonto. Mehr Details dazu gibt es im Internet bei der behördenübergreifenden Plattform www.help.gv.at.

 

 

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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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