(kunid) Egal, ob man mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub fährt oder eine Bus- oder Flugreise unternimmt, jedem Reisenden kann auch während der schönsten Zeit des Jahres etwas zustoßen. Das kann ein Unfall, aber auch eine plötzliche Erkrankung sein, und selbst das Risiko, Opfer eines Verbrechens zu werden, ist nicht auszuschließen. Um auch im Ausland schnell Hilfe holen zu können, empfiehlt es sich für alle Urlauber, vor Reiseantritt wichtige Notrufnummern im Handy abzuspeichern und zusätzlich den Reiseunterlagen in Papierform beizulegen.

Die wichtigste Notrufnummer in Europa ist die 112. Sie ist für alle EU-Länder einheitlich und sowohl vom Handy als auch aus dem Festnetz kostenfrei erreichbar. Oftmals werden die Hilfen hier in mehreren Sprachen angeboten.

Sinnvoll ist auch, sich die national geltenden Notrufnummern für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst der befahrenen Länder zu notieren und im Handy zu speichern. Diese findet man unter anderem im Internet.

Wichtige Unterlagen für unterwegs

Wie der österreichische Versicherungsverband VVO betont, ist es sinnvoll, die „Grüne Karte“ bei Auslandsreisen mit dem eigenen Fahrzeug dabei zu haben. Sie bescheinigt das Bestehen des notwendigen Haftpflicht-Versicherungsschutzes nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Auf der Rückseite sind die Adressen und Telefonnummern der Grüne-Karte-Büros aufgelistet.

Der Geschädigte kann sich mit seinen Schadenersatz-Ansprüchen an das jeweilige Grüne-Karte-Büro des Unfalllandes wenden. Auch der VVO erteilt als Grüne-Karte-Büro unter anderem online Auskünfte nach Unfällen mit einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug. Die Grüne Karte kann kostenlos bei der eigenen Kfz-Versicherung bezogen werden.

Hilfreich ist auch die Mitnahme des Europäischen Unfallberichtes. Damit können nach einem Unfall alle notwendigen Fakten ohne Sprachprobleme erfasst werden, da dieser mehrsprachig sowie europaweit inhaltlich und grafisch identisch gestaltet ist.

Der Europäische Unfallbericht kann in der Regel kostenlos bei der eigenen Kfz-Versicherung bestellt, aber auch auf der Webseite des Außenministeriums heruntergeladen werden. Grundsätzlich sollte man sich bei einem Unfall vom Unfallgegner immer das Kennzeichen, die Personalien des Fahrers und dessen Kfz-Versicherung sowie die Versicherungsnummer notieren.

Wenn die Kreditkarte gestohlen wurde

Doch nicht nur bei einer Panne oder bei einem Unfall sind international geltende Notrufnummern wichtig. Wem im Urlaub das Handy, die Bankomat- oder die Kreditkarte gestohlen wird, sollte ebenfalls schnell handeln können.

Je nach Vertragspartner stehen unterschiedliche Telefonnummern für die Sperrung einer SIM-Karte, einer Bankomat- oder einer Kreditkarte zur Verfügung. Diese sollten vor der Reise bei der jeweiligen Bank, dem Kreditkarten- und dem SIM-Kartenanbieter erfragt und nicht nur im Handy abgespeichert, sondern zusätzlich auch in Papierform den Reiseunterlagen beigelegt werden.

Für Visa-und Mastercard-Kreditkarten stehen je Urlaubsland verschiedene Sperrnummern zur Verfügung. Diese sind für Visa-Kreditkarten online abrufbar und für die Mastercards als Pdf-Datei ebenfalls online herunterzuladen. Die Sperrung einer Diners-Club-Kreditkarte ist mit der Telefonnummer +43 1/50 135 14, die einer American-Express-Card mit der Hotlinenummer +49 69/97 97 10 00, möglich. Neben den genannten Notrufnummern bieten auch diverse Versicherer einen Telefonservice und unterstützen ihre Kunden in prekären Lagen im Ausland.

Service der Versicherer

Wer beispielsweise einen Kfz-Assistance-Vertrag abgeschlossen hat, profitiert nicht nur von den vereinbarten Leistungen bei Pannen, Unfällen oder auch Erkrankungen auf Reisen wie Pannenhilfe, Ersatzteilversand ins europäische Ausland oder Fahrzeugrückholung bei Fahrerausfall. Fast alle Versicherer bieten zudem eine Telefonhotline, die rund um die Uhr auch im Ausland erreichbar ist und dem Einzelnen in schwierigen Situationen in deutscher Sprache weiterhilft.

Das österreichische Außenministerium empfiehlt auf seinen Webseiten eine Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport nach Hause. Denn die im Ausland anfallenden Kosten für eine notwendige medizinische Versorgung oder für einen eventuell erforderlichen Krankentransportflug können sich leicht auf mehrere Tausende oder Zehntausende Euro belaufen.

Mit dem Abschluss einer Auslandsreisekranken- und/oder Reiseversicherung erhält der Versicherungsnehmer in der Regel eine rund um die Uhr besetzte Hotlinenummer genannt, an der er sich in Notfällen wenden kann. Einige Versicherer bieten ihren Kunden, die eine Rechtsschutz-, eine Kfz-Versicherung und/oder andere Polizzen bei ihnen abgeschlossen haben, zudem einen ähnlichen Telefonservice an.

Im Notfall hilft das Außenministerium

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich bei Auslandsreisen vor Reiseantritt über die im Urlaubsland ansässige österreichische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) zu informieren und sich die jeweilige Adresse und Telefonnummer für den Notfall zu notieren. Auch die Notfallnummer des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (Außenministerium), die +43 50/11 50 44 11, steht Hilfesuchenden rund um die Uhr zur Verfügung. Allerdings ist das Hilfsangebot nicht immer kostenfrei.

So heißt es auf der Internetseite des Außenministeriums: „Die auch dem Außenministerium auferlegten Sparmaßnahmen erlauben leider nicht mehr, alle Leistungen selbst zu erbringen, vielfach muss Unterstützung „von außen“ – etwa ein Rechtsanwalt oder eine Auskunft – beigezogen werden.“ Daher ist eine ausreichende Absicherung der möglichen Risiken, beispielsweise durch eine Reise- beziehungsweise Auslandsreise-Kranken-, eine Rechtsschutz-, eine Haftpflicht- und/oder sonstigen Versicherungspolizze sinnvoll, um im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Ein Versicherungsfachmann kann im Einzelnen klären, welche möglichen Gefahren während des Urlaubs bereits durch bestehende Versicherungsverträge abgedeckt sind und welche noch abzusichern wären.

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