Vom Zukauf bis zur Inflation: Gründe für eine mögliche Unterversicherung

 

Ob Eigenheim oder Hausrat – eine passende Versicherung schützt bei Schäden und Verlusten, die durch Feuer, Diebstahl, Wasserschaden, … entstehen. Was viele nicht bedenken: Der Wert der Versicherungsgegenstände steigt meist mit den Jahren. Ist die Versicherungssumme zu niedrig gewählt, kann sich anteilig auch der geleistete Schadenersatz verringern.

 

Höherer Lebensstandard

Beim Abschluss der Versicherung wurde der Hausrat einst unter – hoffentlich – realistischen Annahmen versichert. Mittlerweile haben Sie eine neue Küche mit modernsten Geräten angeschafft, den alten Fernseher längst durch ein Hightech-Gerät ersetzt, moderne und hochwertige Möbel eingekauft und auch in Sachen Sportgeräte aufgerüstet. Der Wert Ihrer Einrichtung und Ausrüstung hat sich somit gesteigert. Wird Ihre Polizze nicht entsprechend angepasst, sind Sie möglicherweise unterversichert. Zumal Haushaltsversicherungen in der Regel zum Neuwert der versicherten Sachen versichern.

 

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich das auswirkt:

Wurde Ihr gesamter Hausrat beispielsweise mit 70.000 Euro festgelegt, der Wert Ihres Inventars ist aber mit den Jahren auf 140.000 Euro gestiegen, sind Sie zu 50% unterversichert und ein Schaden ist nur mit dem halben Wert gedeckt. Haben Sie etwa in die neue und nun durch einen Brand zerstörte Küche 30.000 Euro investiert, erhalten Sie dafür lediglich 15.000 Euro Ersatz.

 

Inflation und Wiederbeschaffungskosten

Unterschätzt werden zudem mitunter enorm gestiegene Wiederbeschaffungskosten, etwa durch Inflation oder Rohstoffengpässe. Will man ein zerstörtes Haus wieder aufbauen, stellt man rasch fest, dass Material- und Arbeitskosten heute weit höher sind als früher. Bleibt dieser Umstand in der vereinbarten Versicherungssumme unberücksichtigt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen, denn auch in diesem Fall kann die Versicherungsentschädigung im Ausmaß der Unterversicherung gekürzt werden.

 

Sonderfall Diebstahl

Neben dem allgemeinen Thema „Unterversicherung“ stellen Wertgegenstände einen Sonderfall mit festgelegten Obergrenzen dar, ab denen Schmuck oder andere wertvolle Dinge gesichert beispielsweise in einem Safe zu verwahren sind, damit die Versicherung greift.

 

Unser Tipp

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Polizzen auf Aktualität: Entsprechen die vereinbarten Versicherungssummen nicht mehr den aktuellen Werten, veranlassen Sie eine Anpassung.

 

Ihr EFS-Berater/Ihre EFS-Beraterin berät Sie gerne, wie Sie die Unterversicherungsfalle vermeiden können! Bei vielen Verträgen/Versicherungen können automatische Wertanpassungen oder ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden – bei einem Gesamtschaden erhalten Sie dann zum Beispiel die gesamte Versicherungssumme ausbezahlt, selbst wenn der tatsächliche Schadenswert unter dieser Summe liegt.

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