Leistungsdefizite bei Unfällen von Selbständigen

 

784.300 Menschen sind laut Kuratorium für Verkehrssicherheit im Jahr 2017 so schwer verunfallt, dass sie zumindest im Krankenhaus behandelt werden mussten. Aus den politisch aktuell geführten Diskussionen um die Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) fürchten nun auch viele Selbständige um Kürzungen bzw. Streichungen von Leistungen.

 

In der Realität wird allerdings auch jetzt schon nur sehr wenigen Unfallopfern eine nachhaltige Geldleistung der AUVA zu Teil. Diese wird nämlich nur bei Arbeitsunfällen erbracht, 6 von 7 schwerwiegenden Unglücken passieren allerdings in der Freizeit. Generell liegt die Leistungshäufigkeit in der Gruppe der Selbständigen abgeschlagen am untersten Ende. Von den 537.697 im Vorjahr versicherten Selbständigen wurde nur in 3.130 Fällen (0,58 Prozent) ein Arbeitsunfall anerkannt. Bei unselbständigen Arbeitern lag die Quote bei 5,47 Prozent, bei Angestellten bei 1,53 Prozent. Selbst im Fall einer Leistungserbringung werden Selbständige in der Regel auch noch mit deutlich geringen Beträgen als Arbeitnehmer bedient.

 

Arbeitsunfall bei Selbständigen häufiger Zankapfel

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Unfallversicherungsanstalt und verunglückten Selbständigen ist die leistungsrelevante Frage, ob sich der Unfall tatsächlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit zugetragen hat. Klassisches Konfliktpotenzial bergen etwa folgende Situationen: Ein Unternehmensberater stürzt mit einem Ordner in der Hand in seinem Wohnhaus über die Stiegen auf dem Weg in seine dort befindlichen Büroräumlichkeiten. Ein Architekt verunfallt mit dem Auto auf dem Weg zu einem Termin mit einem potenziellen Bauherrn zu dem er aber auch ein Verwandtschaftsverhältnis hat.

 

Kurzfristig bzw. für die Erstbehandlung der Unfallfolgen im Spital ist die Nichtanerkennung als Arbeits- bzw. generell ein Freizeitunfall noch keine finanzielle Tragödie. Die entsprechenden Kosten einer medizinischen „Standardversorgung“ werden aus dem Krankenversicherungsschutz getragen. Prekär bzw. finanziell existenzbedrohlich dagegen ist, wenn aus dem Unglück eine dauerhafte Invalidität zurückbleibt, die zu starken Einschränkungen der beruflichen Tätigkeit oder gar zur Aufgabe des Jobs führt.

 

Nur geringe Versehrtenrenten für Selbständige

Zweifelsfrei die wesentlichste Leistung der AUVA ist die lebenslange Versehrtenrente. Diese soll bei dauerhaft bleibender Invalidität die potenziellen Einkommenseinbußen zumindest teilweise kompensieren. Bei unselbständig Erwerbstätigen wird die Leistungshöhe sinnvollerweise auch auf das tatsächliche Einkommen abgestimmt.

 

Selbständige dagegen werden aus einer fixen Bemessungsgrundlage bedient, die dem Bruttomonatseinkommen eines Unselbständigen in Höhe von 1.434 € pro Monat entspricht. Verliert ein Selbständiger beispielweise die komplette Sehkraft eines Auges bei einem Arbeitsunfall gesteht die AUVA erfahrungsgemäß „die Minderung der Erwerbsfähigkeit“ um 25 Prozent zu. Daraus abgeleitet ergibt sich eine lebenslange Versehrtenrente in Höhe von 239 € netto pro Monat.

 

Gegen fixe freiwillige Mehrprämien in Höhe von 115,19 € bzw. 173,04 € jährlich kann die Versehrtenrente auf ein versönlicheres Grundleistungsniveau gesteigert werden. Diese Leistungserhöhung ist schriftliche bei der AUVA zu beantragen.

 

Tipp – Privater Unfallschutz: Leistet bei Arbeits- und Freizeitunfällen

Private Unfallversicherungen leisten im Gegensatz zum Gesetzgeber nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch bei einem Freizeitunglück.

 

Neben einer monatlichen Rente, die den Einkommensverlust abdecken soll, decken private Versicherungen auch die teils horrenden Einmalkosten für die behindertengerechte Adaptierung der Wohnimmobilie, entsprechende Umrüstungen des KFZs oder maßgeschneiderte Heilbehelfe ab. Je nach Berufsgruppe und Lebenssituation kann der Deckungsumfang individuell an Ihre Wünsche angepasst werden.

 

Melden Sie sich bei uns, wir stellen gerne eine für Sie maßgeschneiderte Absicherungslösung zusammen, die in jeder unfallbedingten Notsituation entsprechende Leistungen erbringt.

 

(Datenquellen: KFV, AUVA)

 

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