Versicherungsvertragsrechtsschutz: das Zünglein an der Waage

 

Kommt es im Betrieb zu einem Schaden und ist der Fall für die Versicherungsgesellschaft strittig, so bleiben dem Unternehmer zwei Möglichkeiten: 1.) Er schluckt die Krot und beugt sich zähneknirschend der Ansicht der Versicherungsgesellschaft und kommt selbst für den Schaden auf, oder 2.) Er lässt den Fall vor Gericht prüfen und nimmt damit ein zusätzliches Risiko auf sich, denn wird ihm nicht recht gegeben, so bleibt er nicht nur auf den Kosten für den Schaden sitzen, sondern auch noch auf den Gerichtskosten. Doch es gibt auch noch eine dritte Option: den Versicherungsvertragsrechtsschutz.

 

Der Hauptzweck einer Rechtsschutzversicherung ist es, Kosten zur Klärung einer rechtlichen Auseinandersetzung zu tragen, beispielsweise die entstandenen Prozesskosten. Abhängig von der Sachlage können diese schnell ein kleines Vermögen ausmachen. Wodurch sich stets die Frage stellt, ob sich der Verfahrensweg tatsächlich auszahlt, oder aber ob dadurch die Kosten nicht zusätzlich exorbitant steigen. Kurzum: Ein Rechtsstreit ist ein durchaus großes finanzielles Risiko. Eine Rechtsschutzversicherung kann zusätzliche Kosten hingegen abfedern.

 

Rechtsschutzversicherungen sind ganz allgemein modular aufgebaut. Ein Modul daraus ist der Versicherungsvertragsrechtsschutz, der sich ausschließlich privater Versicherungsverträgen widmet und beispielsweise bei einem Rechtsstreit mit der Sozialversicherung keine Anwendung findet. Dafür gibt es einen eigenen Baustein.

 

Ein aktueller Fall aus der Hotellerie veranschaulicht, wie selbst die umfassendste Versicherung mit einem Versicherungsvertragsrechtsschutz steht oder fällt:

 

Das Hotel am See

Franz K. hatte 2014 die Hotelanlage übernommen und neben jeder Menge Arbeit auch jede Menge Pläne für die Liegenschaft in bester Lage, direkt am See, sogar mit eigenem Steg. Im Rahmen der Übernahme prüfte er gleich zu Beginn sämtliche Verträge, auch jene der Versicherungsgesellschaften. Da diese vor einer halben Ewigkeit abgeschlossen wurden und er einen Versicherungsmakler seines Vertrauens zur Hand hatte, beschloss er, sämtliche Versicherungen neu abzuschließen, inkl. einer betrieblichen Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsmakler nahm für den Antrag alle Daten auf und fertigte zudem eine komplette Fotoserie des gesamten Grundstücks inkl. aller Bauwerke an. Selbst beim Steg machte er nicht Halt. Zum Glück, wie sich später heraus stellen sollte.

 

Im Frühjahr 2015, kurz nachdem Franz K. die meisten Renovierungsarbeiten abgeschlossen hatte, suchte ein Sturm die Liegenschaft heim. Der Schaden am Gebäude war überschaubar, doch dafür war der Steg schwer beschädigt und die Schadenssumme belief sich auf über 40.000 €.

 

Die Versicherungsgesellschaft übernahm zwar anstandslos den Gebäudeschäden, nicht aber den am Steg, denn offen war, ob dieser überhaupt in den Versicherungsumfang inkludiert war.

 

Ohne den Rat seines Versicherungsmaklers zusätzlich über eine andere Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertragsrechtsschutz abzuschließen, hätte Franz K. den Weg zu seinem Recht über ein Gericht nicht gewagt. Immerhin hätte er mit Gerichtskosten von etwa 20.000 € für ein Berufungsverfahren und eine Verhandlung rechnen müssen. Doch mit dieser Rechtsschutzversicherung bestand für ihn kein Risiko, diese zusätzlichen Prozesskosten tragen zu müssen.

 

Im Rahmen des Prozesses stellte das Gericht fest, dass durch eine Spezialvorschrift des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG § 5) die Mitversicherung des Steges nicht nur beantragt, sondern auch zum Vertragsinhalt wurde, wodurch die Versicherungsgesellschaft den Schaden rückwirkend zu zahlen hatte.

 

Der Versicherungsvertragsrechtsschutz hatte sich im konkreten Fall für Franz K. mehr als nur rentiert und wenn man ihn heute fragt, so würde er auf diese Versicherung wohl nicht mehr verzichten. Melden Sie sich bei uns, wenn auch Sie sich für strittige Fälle absichern und nicht auf Ihr Recht verzichten möchten.

Informationen zu:



Firma:
Titel:
Vorname:
Nachname:



Straße:
PLZ Ort:
Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © rawpixel / pixabay