42 Prozent Ertrag garantiert, Laufzeit 4 Jahre

 

In Zeiten von extrem niedrigen Zinsen klingt dieses Anlageversprechen fast zu schön um wahr zu sein bzw. wirft sofort die Frage nach dem Verlustrisiko auf. Das Kleingedruckte zu diesem vermeintlich vollmundigen Garantieversprechen findet man nicht in einer umfassenden Bankproduktbroschüre sondern im Einkommenssteuergesetz 1988 unter dem §10 und dem Titel „Gewinnfreibetrag“.

 

Dieser Gewinnfreibetrag ist ausschließlich natürlichen Personen mit einer unternehmerischen Tätigkeit vorbehalten und ist als Äquivalent zur steuerlichen Begünstigung des 13. und 14. Gehalts von unselbständig erwerbstätigen Menschen gedacht. Basis für die Steuerersparnis ist die Höhe des steuerpflichtigen Gewinns. Bis zu einem Ergebnis von 30.000 € steht die Begünstigung automatisch zu. Für diese Summe übersteigende Gewinnanteile sind vom Gesetzgeber definierte Investitionen bzw. Veranlagungen zu tätigen.

 

Grundfreibetrag für alle Unternehmer

Für Unternehmer, welche ihren Gewinn im Rahmen der „Pauschalierung“ ermitteln steht die Möglichkeit für steuerlich begünstigte Investitionen nicht offen. Diese Art der Gewinnermittlung kommt häufig bei GmbH-Geschäftsführern und Freiberuflern vor. Ihnen steht aber zumindest der sogenannte „Grundfreibetrag“ zu. Dieser beträgt 13% von einer maximalen Gewinnhöhe von 30.000 €. Damit wird eine Steuerentlastung für einen Betrag von bis zu 3.900 € (13% von 30.000 €) schlagend. Ein Unternehmer mit exakt 30.000 € Jahresgewinn spart sich entsprechend seiner Steuerprogression 35% von 3.900 €, also exakt 1.365 € an Abgaben.

 

Bei Mitunternehmerschaften (zB OG oder KG) erfolgt die Aufteilung der Freibeträge vordergründig nach der Höhe der jeweiligen Gewinnanteile und wird nicht im Unternehmen, sondern in der privaten Steuererklärung des Unternehmers geltend gemacht. Entsprechend erfolgen die nachstehenden beschriebenen Investitionen in Wertpapiere nicht im Namen des Unternehmens sondern der natürlichen Person.

 

Begünstigte Investitionen in Wirtschaftsgüter

Beispiel: Ein Unternehmensberater kommt im Jahr 2018 voraussichtlich auf einen steuerlichen Gewinn von 60.000 €. Für 30.000 € (Grundfreibetrag) ist keine Handlung zu setzen. Vom Restgewinn (30.000 €) sind 13% im Rahmen des „investitionsbedingten Freibetrags“ zu investieren, das ist eine Summe in Höhe von 3.900 €.

 

Folgende Wirtschaftsgüter mit mindestens 4-jähriger Nutzungsdauer stehen für begünstigte Investitionen unter anderem zur Auswahl:

  • Maschinen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • EDV
  • LKWs

Nicht anerkannt wird u. a. die Anschaffung von PKWs, gebrauchten oder geringwertigen Wirtschaftsgütern.

 

Wertpapiere als Alternative

Speziell für kleinere Dienstleistungsunternehmen mit hohen Gewinnen (Übersicht der Investitionshöhen laut nachstehender Tabelle) sind laufende sinnvolle Investitionen in steuerlich absetzbare Wirtschaftsgüter nahezu unmöglich. Hier bietet sich die alternative Veranlagung in ebenfalls begünstigte Wertpapiere an. Seit dem Veranlagungsjahr 2017 können neben Wohnbauanleihen hierfür unter anderem auch wieder bestimmte Anleihen oder Investmentfonds erworben werden. Mit letzteren können vor allem die individuellen Anlegerwünsche nach den Chancen/Risikovorstellungen und einer sehr hohen Flexibilität (kein fixes Einstiegs- oder Ablaufdatum) erfüllt werden. Um hohe Beträge nicht einmalig investieren zu müssen kann hier beispielsweise sogar monatlich angespart werden.

 

Gewinnfreibetrag und Steuerersparnis

 

steuerpflichtiger Gewinn Gewinnfreibetrag * notwendige Investition Steuerersparnis
30.000 € 3.900 € - € 1.365 €
45.000 € 5.850 € 1.950 € 2.457 €
60.000 € 7.800 € 3.900 € 3.276 €
90.000 € 11.700 € 7.800 € 5.616 €
175.000 € 22.750 € 18.850 € 11.375 €
580.000 € 45.350 € 41.450 € 22.675 €

 

*Einschleifregelung Gewinnfreibetrag:

bis 175.000 € steuerpflichtiger Gewinn = 13%

175.001 € bis 375.000%nbsp;€ = 7%

375.001 € bis 580.000 € =4,5%

ab 580.001 € = kein Freibetrag

 

 

Kauft der zuvor zitierte Unternehmensberater beispielsweise um 3.900 € einen Investmentfonds, wird diese Summe bei der nächsten Einkommenssteuererklärung steuermindernd angerechnet. Er spart sich somit entsprechend seiner Steuerklasse durch diesen Kauf 42% von 3.900 €, das entspricht 1.638 €. Hinzu kommen die Kurs- und Zinserträge des Wertpapiers, die im Verhältnis zur Steuerersparnis allerdings eine untergeordnete Rolle spielen. Nach der steuerlichen Bindefrist von 4 Jahren können die Wertpapiere wieder veräußert werden.

 

Inklusive dem Grundfreibetrag beträgt die gesamte Steuerersparnis für diesen Unternehmensberater 3.276 €. Ab Gewinnen von 175.001 € jährlich wird der investitionsbedingte Freibetrag auf 7,5% bzw. ab 375.001 auf 4,50% reduziert. Die steuerliche Begünstigung entfällt komplett für Erträge über 580.000 €.

 

Tipp – Rechtzeitig Gewinnprognose erstellen und veranlagen

Erstellen Sie bis spätestens Ende November mit Ihrem Steuerberater eine vorläufige Gewinnprognose und denken Sie durch, ob in nächster Zeit Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter anstehen.

 

Planen Sie auch genügend Zeit für den Ankauf der notwendigen Wertpapiere ein. Wenn Sie noch über kein Wertpapierdepot für den Gewinnfreibetrag verfügen, sollten Sie dieses spätestens anfangs Dezember eröffnen, um die notwendigen Transaktionen im aktuellen Steuerjahr auch entsprechend abwickeln zu können.

 

Wir stehen Ihnen sehr gerne für ein persönliches Gespräch über die vielfältigen Möglichkeiten der Gewinnfreibetragsveranlagung für Ihre Steuerersparnis zur Verfügung.

 

(Datenquelle: BMF)

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