Kurz notiert im Überblick
Neuwagen seit 1. September 2018 teurer
Teurer werden allerdings nicht die Neuwagen an sich, sondern die NoVA (Normverbrauchsabgabe), die bei der Neuzulassung anfällt, wurde erhöht. Die Berechnung der NoVA basiert in Österreich auf Grundlage der Abgaswerte (im Gegensatz zu anderen EU-Ländern). Nun wurde der derzeitige Fahrzyklus NEFZ durch den neuen WLTP-Zyklus ersetzt, der realistischere (im Vergleich zu jetzt höhere) Verbrauchsabgaben liefert.
Fazit ist, dass somit die Bemessungsgrundlage der NoVA steigt, obwohl sich am tatsächlichen Verbrauch der Fahrzeuge nichts ändert.
Bis Ende 2019 werden die gemäß WLTP ermittelten Werte auf NEFZ-Werte zurückgerechnet – dieser Wert dient dann als Grundlage für die Ermittlung der NoVA und des Sachbezugs. Allerdings kommt es durch Ungenauigkeiten des Berechnungstools bereits zu einer Erhöhung der NoVA. Eine Lösung für die zukünftige Berechnung der NoVA ist mit Ende 2019 geplant.
Fimenwagen und Fuhrparks
Doppelt betroffen sind Firmenwagennutzer, denn neben den erhöhten Anschaffungskosten kann es auch Auswirkungen auf den Sachbezug geben. Dann nämlich, wenn durch die Rückrechnung des NEFZ-Wertes der Grenzwert von aktuell 124 g/km überstiegen wird. Dies bedeutet, dass zukünftig 2% anstatt 1,5% der Anschaffungskosten als monatlicher Sachbezug zu versteuern sind.
Bei manchen Fuhrparks kann es passieren, dass einzelne Fahrzeumodelle nicht mehr mit den individuellen Regelungen hinsichtlich der CO2 Werte vereinbar ist.
Rückstellungsberechnung: neue Sterbetafeln veröffentlicht
Die seit 2008 gültigen Parameter für die versicherungsmathematischen Berechnungen von Rückstellungen wurden im August 2018 durch neue Sterbetafeln abgelöst.
Festzustellen ist eine ständig steigende Lebenserwartung, dass sich die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit verringert und eine Veränderung der Verheiratungs-Wahrscheinlichkeit.
Auswirken werden sich die neuen Sterbetafeln mit ganz geringfügigen Steigerungen bei den Abfertigungs- und Jubiläumsrückstellungen, stärkere Steigerungen sind bei den Pensionsrückstellungen zu erwarten.
Insolvenzrecht – Anfechtung eines Bezugsrechtes
Gemäß § 29 Z. 1 Insolvenzordnung sind alle unentgeltlichen Verfügungen 2 Jahre vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anfechtbar. Dies gilt gem. aktueller Judikatur des OGH auch für unentgeltliche Bezugsrechte aus einer Lebensversicherung. Im konkreten Fall wurde über eine Erbmasse ein Konkursverfahren eröffnet. Die Leistung der Lebensversicherung ging nicht an die begünstigte Lebensgefährtin des Verstorbenen sondern schließlich an die Gläubiger!
Pflichtteilsanspruch – Lebensversicherung
Im Grunde fällt im Todesfalle das ganze Vermögen des Verstorbenen in den Nachlass. Wird bei einer Lebensversicherung aber eine Person namentlich als bezugsberechtigt eingetragen, wird die Versicherungsleistung unmittelbar vom Versicherer an diese ausbezahlt.
Aber Achtung – diese Auszahlung gilt prinzipiell als Schenkung und wird daher bei der Pflichtteilsberechnung von Erben miteinbezogen! Es kann daher vorkommen, dass die begünstigte Person einen Teil an den oder die Erben auszahlen muss.
Pensionsvorsorge gem. § 3 (1) Zif. 15 lit. a EStG 1988
Sie möchten ihren Dienstnehmern einen Gefallen tun und dabei auch in klein wenig profitieren?
Die Lösung wäre eine kleine Pensionsvorsorge mit einer Prämie bis zu 300 € pro Jahr. Ob in Form einer Gehaltserhöhung oder als sogenannte Gehaltsumwandlung ist egal. Der Dienstnehmer ist Versicherungsnehmer und erspart sich die Einkommenssteuer für die Beiträge. Der Dienstgeber überweist die Beiträge direkt an den Versicherer und erspart sich als kleines Dankeschön auch rund 24 € Aufwand pro Jahr.
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