Januar 2015 / Wo bekommt man noch Erträge für sein Geld?


Verbesserte Sicherheitsausrüstungen wie moderne Skibindungen und Skihelme sorgen immer mehr dafür, dass Unfälle beim Wintersport glimpflich ausgehen. Das Beste ist jedoch, wenn es gar nicht zum Unfall kommt. Einfache Verhaltensregeln helfen dabei.

 

Hände weg vom Alkohol

 

Viele Unfälle ereignen sich zudem wegen Ermüdung beispielsweise am späten Nachmittag. Nach längeren Abfahrten sind daher Erholungspausen unbedingt notwendig. Auch übermäßiges Essen kann zu Müdigkeit führen. Besser sind während des Wintersports daher mehrere kleine kohlenhydratreiche Zwischenmahlzeiten.

Ski- und Snowboardfahrer sollten grundsätzlich keinen Alkohol zu sich nehmen. Denn bereits geringe Mengen Alkohol machen müde, führen zu einer verminderten Konzentration, zu einer schlechteren Sehleistung und verringern die Reaktions-Geschwindigkeit, was wiederum das Unfallrisiko erhöht.

Passend angezogen auf die Piste

Doch auch die Skiausrüstung spielt eine große Rolle. Experten gehen davon aus, dass 20 Prozent der Skiunfälle auf eine unzureichende Ausrüstung zurückzuführen sind. Ein Großteil davon ereignet sich aufgrund einer falsch eingestellten Bindung. Daher ist es wichtig, dass die Bindung individuell für den jeweiligen Ski- oder Snowboardfahrer eingestellt ist.

Prinzipiell sollten die Wintersportausrüstung, vor allem die Schuhe und die Ski- oder Snowboardbindung, den neuesten Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Mit Regeln die Unfallgefahr mindern

Durch verbesserte Sicherheitsausrüstungen, aber auch durch eine verstärkte Aufklärung ist in den letzten Jahren die Zahl der Unfälle zurückgegangen. Einen entscheidenden Anteil daran haben die Regeln, die der internationale Skiverband FIS zum Verhalten auf der Piste aufgestellt hat.

Ziel der Regeln ist es, Unfälle auf Ski- und Snowboard-Abfahrten zu vermeiden. Jeder Skifahrer und Snowboarder ist verpflichtet, die FIS-Regeln zu kennen und einzuhalten. Wer dagegen verstößt und so einen Unfall verursacht, muss sich unter Umständen für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantworten.

Insgesamt gibt es zehn FIS-Regeln:

  • Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  • Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Einfahren, Anfahren und hangaufwärts fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Wenn ein anderer geschädigt wird

Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem Unfall kommen, bei dem andere verletzt werden, haftet jeder nach dem Gesetz für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht hat. Dies gilt auch für Wintersportler, die beispielsweise durch Unachtsamkeit beim Skifahren einen anderen verletzt oder Gegenstände wie Skier eines Dritten beschädigt haben.

Eine private Haftpflicht-Versicherungs-Polizze übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten unter anderem auch bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboard- oder Skifahren entstanden sind. Zudem wehrt eine solche Polizze aber auch ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen ab.

Beachten Sie bitte, dass die Mitversicherung der Kinder ab 18 Jahre in der Haushalts-Haftpflichtversicherung unterschiedlich geregelt ist und aus dieser Mitversicherung rausfallen!!! Man kann sie aber kostengünstig einschließen, falls sie nicht mehr automatisch mitversichert sind. Genaue Infos erteile ich Ihnen gerne.

 
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Alfons Schreitl | Sicher Profitabel Schreitl
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