ARGE MED-Newsletter 03/2020
An Corona erkrankt: Ist mein Ausfall versichert?
Viele Ärzte und Zahnärzte, die (auch) ein selbstständiges Einkommen erzielen, sind für ihren Ausfall mit einer „BUfT“ versichert. Was gilt mit dieser besonderen Situation?
Wer als Selbstständiger ausfällt, sei es durch Unfall oder Krankheit, wird vom Einkommensverlust voll getroffen. Beim Ordinationsbetrieb kommen dann auch noch die fortlaufenden Fixkosten hinzu.
Typischerweise hat sich so gut wie jeder selbstständige Arzt oder Zahnarzt gegen dieses Risiko mit einer „BufT“ – einer Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige – abgesichert.
Sie gilt als bekannteste Ärzte-Versicherung überhaupt und sichert für das „Unternehmen Arzt“ eine tägliche Entschädigungsleistung in vereinbarter Höhe für die gesamte Dauer des Ausfalls – bis hin zum vollen Deckungsbeitrag.
Bei stationärer Erkrankung wird die Taxe bereits ab dem 1. Tag ausbezahlt, bei ambulanter Erkrankung nach einer wählbaren Karenzfrist. Da die Art der Erkrankung nicht relevant ist, gilt für den enormen Leistungsumfang der BUfT auch der Corona-Virus als „normaler“ Versicherungsfall.
Vorsicht bei einzelnen schwächeren BUfT-Angeboten! Sie haben oft einen Leistungsausschluss bei Epidemien oder Pandemien. Als die WHO am 11. März die COVID-19-Erkrankung als Pandemie deklariert hat, fielen einige „Sparmeister“ um ihren Leistungsanspruch um.
Als Klient unserer ARGE MED-zertifizierten Beratungskanzlei für Ärzte und Zahnärzte sind Sie dagegen optimal beraten und abgesichert: Unsere Berater werden Ihnen im Regelfall ausschließlich die höchstwertigen Produkte und Bedingungen empfehlen.
Und die von uns ausschließlich empfohlenen BUfT-Ausfallversicherungen sehen diesen Pandemie-Ausschluss NICHT vor, eine Corona-Erkrankung ist daher normal mitversichert, wie jede andere Krankheit auch, die zu Ihrer Betriebsunterbrechung führt.
Während unsere Klienten derzeit häufig von Kollegen und Bekannten von Leistungsausschlüssen in Zusammenhang mit der derzeitigen Pandemie hören, sind unsere Klienten in der Regel nicht betroffen. Eine Ausnahme stellen gesundheitliche Einschränkungen des Versicherungsnehmers dar, die manchmal so gravierend waren/sind, dass ein Vertrag bei einem der von uns normalerweise empfohlenen Topanbieter nicht möglich war.
Die aktuelle Situation bestärkt uns darin, für unsere Kunden immer nur den leistungsstärksten Versicherungsschutz zu empfehlen – als führende Ärzte-Spezialisten haben wir im österreichweiten Netzwerk der ARGE MED diese Leistungsstandards in der BUfT-Absicherung vielfach überhaupt erst etabliert, kennen die unterschiedlichen Deckungsstandards des Spezialthemas Ärzte-Ausfallversicherung und haben zu allen Sonderlösungen am Markt Zugang. Gut, dass wir gemeinsam hier nicht an der falschen Stelle gespart haben. Weil Risikosituationen eben einfach nicht planbar sind!
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