ARGE MED-Newsletter 03/2020
Kann mein Versicherer jetzt kündigen?
Eine der zentralen Qualitätsunterschiede in der BUfT zeigt sich im Schadenfall: Ein optimaler Kündigungsschutz bei den ARGE MED-Sonderlösungen!
Als unabhängiger Ärzte-Spezialmakler können wir für unsere Klienten auf sämtliche Angebote am Versicherungsmarkt zurückgreifen – und vielfach sogar auf Sonderlösungen, welche im Spezialistenverbund der ARGE MED entwickelt und mit der Versicherungswirtschaft verhandelt wurden. Eine der zentralen Entwicklungen war dabei der sogenannte „Kündigungsverzicht“, mit dem wir für Sie vereinbaren konnten, dass der Versicherer auf das im Leistungsfall gesetzlich an sich zustehende Kündigungsrecht verzichtet. Im Fall einer Erkrankung erhalten Sie daher Ihre zustehende Versicherungsleistung, ohne fürchten zu müssen, dass das Versicherungsunternehmen Sie deswegen kündigen kann!
Das gesetzliche Kündigungsrecht ist vor allem ab 50 Jahren und im Fall einer chronischen Erkrankung eine große Gefahr. Der Versicherer würde hier im Zweifel den Versicherungsvertrag nach erbrachter Leistung einfach beenden. Wir greifen daher wann immer möglich ausschließlich auf Produktlösungen zurück, die einen besonderen Kündigungsverzicht vorsehen.
Wichtig ist, dass dieser regelmäßig auch verlängert werden muss! Solange es aufgrund des Gesundheitszustands möglich ist, empfehlen unsere Berater, die Laufzeit Ihrer BUfT für den Erhalt dieses Kündigungsverzichts regelmäßig hinauszuschieben. Nur so bleibt der besondere Vorteil unserer sorgfältigen Produktauswahl und Empfehlung für Sie dauerhaft erhalten.
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