September 2012  |  Geiz, Altersvorsorge und Ihr persönliches Hab und Gut


Vorsicht Wild

 

(kunid) Vor allem in der Dämmerung am Morgen und am Abend ist die Gefahr, dass Rehe, Hirsche oder Wildschweine über die Straße laufen, sehr hoch. Wer ein Reh oder ein anderes Wildtier am Straßenrand entdeckt, sollte umgehend sein Tempo reduzieren, denn nicht selten sind auch weitere Tiere in der Nähe, die unvorhergesehen über die Straße laufen können.

Viele Wildtiere überqueren am Morgen oder am Abend auch stark befahrene Straßen, um auf Futtersuche zu gehen. Erhöhte Aufmerksamkeit ist insbesondere in der Nähe von Waldstücken sowie auf Feldern und Wiesen mit Büschen am Wegesrand und auf Straßen mit Wildwechsel-Warnschildern angebracht. Hier sollten Autofahrer langsam fahren und bremsbereit sein.

Auch in Getreidefeldern halten sich zahlreiche Wildtiere auf. Werden diese abgeerntet, suchen die Tiere ein neues Versteck und überqueren dabei oft unvermittelt angrenzende Landstraßen. Ist ein Mähdrescher auf dem Feld zu sehen, sollten Kraftfahrzeugfahrer besonders aufmerksam sein, denn einige Tiere könnten dadurch aufgeschreckt auf die Straße laufen.

Vorausschauend fahren

Grundsätzlich raten Verkehrsexperten vorausschauend, bremsbereit und langsamer durch Wälder und auf Landstraßen zu fahren und die Fahrbahnränder im Auge zu halten. Ein großer Abstand zum Vordermann verringert zudem das Risiko eines Auffahrunfalles, falls dieser plötzlich wegen eines Tieres bremsen muss. Wenn möglich, also wenn kein Vordermann geblendet wird und kein Gegenverkehr kommt, sollte auf der Landstraße mit Fernlicht gefahren werden. Denn Tieraugen reflektieren das Licht wie Rückstrahler, so dass der Kfz-Lenker ein Tier schneller erkennen kann.

Wer ein Tier sieht, sollte sofort hupen, das Fern- auf Abblendlicht umschalten, damit das Tier nicht geblendet wird und auf das Fahrzeug zuläuft oder verängstigt auf der Straße stehen bleibt, und abbremsen. Es ist wichtig, dass man dem Tier genügend Zeit gibt, sich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, da Wildtiere unberechenbar reagieren können und teils nicht den kürzesten Weg von der Straße wählen. Zudem ist es wichtig, auf nachfolgende Tiere zu achten, denn selten kommt ein Reh alleine.

Wenn ein Wildunfall nicht vermeidbar ist

Ist ein Zusammenstoß nicht mehr vermeidbar, sollten Fahrzeugfahrer ihr Lenkrad gut festhalten und versuchen, auf der rechten Fahrbahn zu bleiben, um nicht in den Gegenverkehr, in den Straßengraben oder gegen einen Baum zu fahren. Denn ein riskantes Ausweichmanöver oder ein verrissenes Lenkrad sind häufig die Ursache von schwersten Unfällen.

Nach einem Unfall mit einem Tier sollte die Warnblinkanlage angeschaltet und das Fahrzeug am Straßenrand abgestellt werden. Mit angezogener Warnweste ist die Unfallstelle mit einem Warndreieck in ausreichendem Abstand zu sichern, mit einer Ausnahme: Wenn ein Wildschwein angefahren, aber nicht getötet wurde, sollte das Fahrzeug besser nicht verlassen werden, denn verletzte Wildschweine können sehr gefährlich werden. Grundsätzlich ist nach einem Unfall mit einem Wild die Polizei zu rufen.

Falsches Handeln wird bestraft

Behindert ein beim Zusammenstoß getötetes Tier den übrigen Verkehr, sollte es mit Handschuhen – wegen der Tollwutgefahr – von der Fahrbahn entfernt werden. Liegt das Tier verletzt auf der Straße, sollte es nicht berühren werden, damit man nicht durch Tritte oder Angriffe des verletzten Tieres gefährdet wird.

Wurde ein Wildtier zwar angefahren, konnte aber noch flüchten, ist dennoch die Polizei zu verständigen. Diese informiert dann den zuständigen Jagdaufseher, der das verletzte Tier sucht. Übrigens: Wird nach einem Wildunfall nicht die Polizei verständigt, begeht der Unfallfahrer Fahrerflucht und muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Wer das bei einem Unfall getötete Wild mitnimmt, kann wegen „Wilddiebstahl beziehungsweise Wilderei“ mit einer Geld- und/oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs bestraft werden.

Für eine schnelle Schadenregulierung

Eine Kaskoversicherung schützt vor finanziellem Schaden bei einem Wildunfall. Übrigens: Bei einem Vollkaskoschutz, auch Kollisionskasko genannt, ist automatisch die Teilkaskoversicherung, teils auch als Elementarkasko bezeichnet, enthalten.

Damit eine entsprechende Versicherung den Schaden ersetzt, ist es wichtig, sich den Unfall schriftlich von der Polizei durch eine Wildschaden-Bescheinigung bestätigen zu lassen. Zudem sollten mögliche Unfallspuren, wie Blut oder Haar- oder Fellreste des Wildtieres nicht beseitigt werden. Hilfreich für eine schnelle Schadenregulierung sind zudem Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und den Schäden am Fahrzeug. Die Unfallmeldung muss umgehend, spätestens eine Woche nach dem Unfall beim Versicherer eingehen.

Kasko hilft bei Schäden mit Tieren

Die Teilkasko- beziehungsweise Elementarkasko-Versicherung ersetzt in der Regel die Schäden nach einem Zusammenstoß mit einem Haarwild, also beispielsweise mit einem Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hasen. Allerdings gibt es einige Versicherer, die nicht nur Schäden mit Haarwild, sondern auch mit anderen Tieren wie Vögeln, Hunden, Kühen oder Pferden in der Teilkaskoversicherung, teils gegen einen Aufpreis, mit abdecken.

Eine Vollkasko- oder Kollisionskasko-Versicherung deckt alle nicht grob fährlässig oder vorsätzlich verursachten Unfallschäden am Fahrzeug ab. Sie zahlt beispielsweise, wenn der Fahrer das Fahrzeug bei einem Ausweichmanöver gegen einen Baum oder in den Straßengraben gelenkt hat. Und sie ersetzt Schäden aufgrund von Unfällen mit Vögeln oder anderen Tieren, die eventuell nicht im Teilkaskoschutz enthalten sind.

 
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