September 2012  |  Geiz, Altersvorsorge und Ihr persönliches Hab und Gut


Wann Geiz teuer wird

 

(kunid) Wer einen Versicherungsvertrag kündigen und bei einem anderen Versicherer entsprechend eine neue Polizze abschließen möchte, sollte verschiedenen Faktoren beachten. Denn es gibt zwar immer wieder Angebote, die auf den ersten Blick günstiger sind, doch in manchen Fällen sind die Kundenbetreuung und/oder auch der Versicherungsumfang beim neuen Vertrag schlechter als beim bisherigen. Spätestens im Schadenfall kann dies zu teuren Überraschungen führen.

Bei den Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungs-Verträgen beträgt die Kündigungsfrist je nach Versicherungsbedingung ein bis maximal drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode. Bei Kfz-Versicherungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat.

Prämiennachteile durch eine vorzeitige Kündigung

Beispiele: Ist bei einer Haushaltspolizze als Versicherungsperiode der 1. Jänner eines Jahres vereinbart, muss spätestens am 30. September des Vorjahrs die schriftliche Kündigung des Kunden (Versicherungsnehmers) beim Versicherer eingegangen sein, wenn die Kündigungsfrist drei Monate beträgt. Wer eine Kfz-Versicherung mit einem Vertragsablauf am 1. Jänner 2013 kündigen möchte, muss dafür sorgen, dass die Kündigung spätestens am 30. November 2012 beim Versicherer eingeht.

Verträge mit einer längeren Laufzeit als drei Jahre können bereits vom Konsumenten zum Ablauf des dritten Jahres und dann jährlich gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des dritten beziehungsweise eines folgenden Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen.

Achtung: Wird ein Vertrag vor dem vereinbarten Ablauf, also beispielsweise nach drei statt wie vereinbart nach fünf Jahren Laufzeit gekündigt, kann der Versicherer eventuell den für die fünfjährige Dauer gewährten Prämienrabatt anteilig zurückfordern.

Unterschiede im Detail

Je nach Vertragsanbieter kann sich der Kundenservice erheblich unterscheiden. Während Versicherungsvermittler in der Regel einen Vor-Ort-Service für eine Beratung oder eine schnelle Hilfe im Schadensfall anbieten, müssen Kunden von Direktversicherungen in die jeweiligen Filialen fahren oder sich telefonisch durchfragen.

Auch der Versicherungsumfang beispielsweise von einer Haushaltspolizze kann im Vergleich zu einer anderen erheblich abweichen. Während zum Beispiel in einem bestehenden Vertrag auch Schäden durch Überschwemmung, Überspannung nach einem Blitzschlag und/oder reine Vandalismusschäden nach einem Einbruch mit eingeschlossen sind, muss dies bei einer anderen Polizze nicht sein.

Im Schadensfall würde der Versicherte keinen Versicherungsschutz durch die neue Polizze erhalten und müsste den Schaden aus seinem eigenen Budget begleichen. Zudem gilt: Nicht immer ist die teurere Polizze auch die umfangreichere. Es ist also wichtig, genau die Vertragsinhalte zu vergleichen.

Nachteile beim Wechsel einer Lebens- oder Krankenversicherung

Besonders gründlich gilt es zu prüfen, ob der Wechsel einer Lebens- oder Krankenversicherung überhaupt sinnvoll ist. Bei der Lebensversicherung bildet sich aus den eingezahlten Prämien ein hoher Teil des Kapitalertrags erst zum Vertragsende hin. Dieser würde bei einer vorzeitigen Kündigung verloren gehen.

Wichtig bei der Lebens- und Krankenversicherung: Alle nach Vertragsabschluss aufgetretenen Krankheiten sind im bisherigen Vertrag mitversichert. Bei einem Neuabschluss muss der Kunde sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen, was dazu führen kann, dass der Schutz für bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag übernommen wird.

Auch eine Ablehnung des Versicherungsantrags ist nicht ausgeschlossen. Dies gilt übrigens auch für andere Verträge wie der Haushalts-, Eigenheim- oder Autoversicherung, wenn zum Beispiel zum bisherigen Vertrag zu viele Schäden gemeldet wurden.

Bei bestehenden Verträgen Prämien sparen

Manchmal ist es sinnvoll, sich vor einer Kündigung nochmals mit dem Vermittler beziehungsweise bisherigen Versicherer in Verbindung zu setzen. Eventuell kann beispielsweise durch Ausschlüsse nicht mehr gewünschter oder benötigter Leistungen oder durch die Umstellung auf einen anderen Tarif eine Prämienminderung erzielt werden.

Einige Prozent lassen sich oftmals schon einsparen, wenn die Zahlweise von monatlich oder vierteljährlich auf jährlich umgestellt wird.

Wechselwillige sollten einen bestehenden Versicherungsvertrag immer erst kündigen, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Zusage vorliegt, dass der Anschlussvertrag angenommen wird. Nur so wird gewährleistet, dass man nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht.

 
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