September 2012  |  Geiz, Altersvorsorge und Ihr persönliches Hab und Gut


Schutz für das persönliche Hab und Gut

 

(kunid) In einem Haushalt gibt es neben Möbeln und Kleidung, auch Elektrogeräte, Werkzeuge, Schmuck, Verbrauchsgüter und andere Gegenstände. Die meist über Jahre angesammelten Werte eines Hausrates sind oftmals so hoch, dass ein Totalschaden durch Brand oder andere Risiken nicht mit dem Ersparten ausgeglichen werden kann. Eine Haushaltsversicherung und eventuell ergänzend auch andere Versicherungsarten können dieses Kostenrisiko absichern.

Mit einer Haushaltspolizze lässt sich fast alles, was sich im Haushalt befindet, in Höhe einer individuell vereinbarten Versicherungssumme gegen diverse Gefahren absichern. Unter anderem können folgende Risiken abgedeckt werden: Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, ungewollt austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch.

Viele Versicherer bieten optional eine Erweiterung des Versicherungsschutzes zum Beispiel gegen Schäden durch Überspannung, Vandalismus, außergewöhnliche Naturereignisse wie Starkregen oder Erdbeben, aber auch eine Absicherung gegen Glasbruchschäden mit an.

Was zum Hausrat zählt

Zum versicherten Hausrat zählen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Dazu gehören beispielsweise Möbel, auch wenn sie an den Wänden aufgehängt oder angeschraubt wurden, sowie Teppiche, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, aber auch Elektro- und Hi-Fi-Geräte, Computer, Bücher, Sport und Campingausrüstung, Heimwerkerausrüstung und Dinge für das Hobby. Zudem sind Lebensmittel, Kosmetikutensilien, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen mitversichert.

Wenn Mieter oder Wohnungseigentümer Einbauten und Zusatzausstattungen, die Hausbesitzer normalerweise über eine Eigenheimversicherung abdecken können, selbst angeschafft haben und dafür verantwortlich sind, gelten auch diese über die Haushaltsversicherung als mitversichert.

Dies können beispielsweise Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Ausstattung von Bad und WC, Etagen- und sonstige Heizungen, Fliesen, Tapeten, Wand- und Bodenbeläge, Gebäudeverglasung, Antennenanlagen oder auch Markisen sein. Doch nicht alles ist über die Haushaltspolizze versichert.

Separater Schutz

Nicht über die Haushaltsversicherung abgesichert sind Gebäudebestandteile wie das Dach, Fenster, Türen und Wände. Einen entsprechenden Versicherungsschutz gibt es für Hauseigentümer über eine Eigenheimversicherung. Auch der ideelle Wert einer versicherten Sache kann nicht berücksichtigt werden.

Zudem sind Kraftfahrzeuge, deren Anhänger, Motor- und Segelboote samt Zubehör sowie Luftfahrzeuge nicht mitversichert.

Auch gewerbliche Handelswaren und Lagerbestände, sowie der Hausrat eines Untermieters ist nicht über die Haushaltspolizze abgedeckt.

Von der Wohnung bis zum Hotelzimmer

Übrigens, der Schutz der Haushaltsversicherung gilt für die Wohnung, den Garten, die Garage und eventuell die selbst genutzten Kellerräume des Versicherungsnehmers auf dem in der Polizze angegebenen Versicherungsgrundstück.

Im Rahmen der Außenversicherung sind in der Regel auch Sachen des Hausrates wie Kleidung oder Fotoapparat in anderen Gebäuden oder Räumen, beispielsweise im Hotelzimmer, ohne Aufpreis mitversichert.

Dieser Schutz gilt für den mitgeführten Hausrat bis zu einem in der Polizze festgelegten Zeitraum von meist maximal sechs Monaten und einer vereinbarten Entschädigungsgrenze, deren Höhe in der Regel zehn Prozent der Gesamtversicherungs-Summe beträgt. Kein Versicherungsschutz besteht für weitere Wohnsitze, Wochenend- und Schrebergartenhäuser sowie Bade-, Jagd- und Skihütten und andere nicht ständig bewohnte Gebäude, außer dies wurde gesondert im Vertrag vereinbart.

Die Höhe der Erstattung

Die Haushaltsversicherung ersetzt normalerweise den Neuwert, also den Preis, der für die Neuanschaffung der beschädigten Gegenstände benötigt wird. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht und die Sachen noch in Gebrauch sowie mindestens 40 Prozent des Wiederbeschaffungs-Preises wert waren. Ist dies nicht der Fall, wird der Zeitwert, der sich nach dem Zustand, dem Alter und der Abnützung der Sachen orientiert, erstattet.

Tapeten, Malerei und Bodenbeläge werden in der Regel grundsätzlich zum Zeitwert ersetzt. Für Wertsachen wie Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge, Sparbücher, Schmuck, Pelze und Antiquitäten gibt es üblicherweise Sonderregelungen. Für diese Gegenstände kann beispielsweise die Aufbewahrung in einem Tresor vorgeschrieben sein.

Versichert sind die Wertsachen dann gemäß den in der Haushaltspolizze vereinbarten Entschädigungsgrenzen, beispielsweise bis maximal zu einem bestimmten Betrag oder bis zu einem vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme. Befinden sie sich bei Schadeneintritt außerhalb eines Wertschutzschranks, gelten normalerweise andere vertraglich vereinbarte Obergrenzen.

Spezialpolizzen

Wer teure Wertsachen wie Schmuck oder Antiquitäten, aber auch wertvolle Gemälde oder Kunstgegenstände besitzt, deren Werte die Entschädigungsgrenzen übersteigen, sollte diese mit speziellen Polizzen wie beispielsweise einer Schmuckversicherung absichern.

Damit können meist nicht nur die tatsächlichen Werte, sondern teils auch mehr Gefahren als in der Haushaltspolizze vereinbart versichert werden.

Für Hobby- oder Profifotografen, die eine teure Kameraausrüstung haben, oder für Musiker mit wertvollen Instrumenten werden zum Beispiel spezielle Versicherungsverträge angeboten, die unter anderem auch Transportschäden oder andere Risiken, die nicht in der Haushaltsversicherung enthalten sind, einschließen. Ein Versicherungsfachmann hilft dabei, die richtigen Absicherungs-Möglichkeiten zu finden.

 
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