KFZ-Benutzung nach Todesfall
Das Benützen des auf den Verstorbenen zugelassenen Kraft-Fahrzeuges vor Abschluss des Nachlassverfahrens ist unzulässig!!
WARUM?
Rechtlich gesehen spricht man von einer unzulässigen SCHWARZFAHRT.
Verschuldet man nun während einer solchen Schwarzfahrt einen Unfall, so hat der Lenker den gesamten Schaden dem Versicherer zurück zu erstatten und dies kann Existenzen bedrohen!
WAS TUN?
Nach Rücksprache mit verschiedenen Anwälten und Notaren gibt es zwei gesetzliche Möglichkeiten, hier Vorsorge zu treffen:
- Das Fahrzeug gleich auf zwei Personen zulassen oder
- eine Benützungsbewilligung ausstellen, welche über den Tod hinaus Ihre Gültigkeit behält. Diese Benützungsbewilligung wird zu Gunsten jener Person ausgestellt, welche über den Tod hinaus das Fahrzeug benützen soll.
Ein Formulierungsvorschlag liegt in Ihrem SIVAG Büro auf.
(bitte klären Sie vorab mit Ihrem Rechtsanwalt genau Ihre Bedürfnisse ab)
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