„Drei Viertel aller Unfälle passieren in der Freizeit und beim Sport. Damit Sie im Falle des Falles ausreichend abgesichert sind, ist eine private Unfallversicherung unerlässlich!“

Trotz Versicherung keine Leistung erhalten

 

Der Abschluss einer Eigenheimversicherung bedeutet nicht, dass man gegen jeden Schaden in den eigenen vier Wänden versichert ist. Im schlimmsten Fall haben Sie trotz Versicherung keinen Anspruch auf Leistung.

 

Üblicherweise werden bei einer Eigenheimversicherung die Gefahren Feuer, Sturmschäden, Leitungswasser, Glasbruch und Einbruchdiebstahl versichert.

 

 

Es gibt aber auch Gründe, warum die Versicherung nicht zahlt: (Auszug)
  • wenn Sie Ihre Wohnung weniger als 270 Tage im Jahr bewohnen,
     
  • wenn Sie Ihre Wohnung auch nur für kurze Zeit verlassen und unversperrt (Fenster gekippt!) verlassen (Diebstahl),
     
  • wenn Sie länger als 72 Stunden Ihre Wohnung verlassen und die Hauptwasserleitung nicht sperren (Leitungswasserschaden),
     
  • wenn Sie gesetzliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen (sog. Obliegenheitsverletzung).

 

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

  1. Sie führen die Elektroinstallationen in Eigenregie durch, und es kommt – weil Sie dabei nicht sachgerecht vorgegangen sind – zu einem Zimmerbrand.
     
  2. Sie haben vor dem Wochenendurlaub das Kellerfenster nur gekippt (nicht verschlossen), es wurde eingebrochen und Ihre Wertgegenstände gestohlen.
     
  3. Sie fliegen in der kalten Jahreszeit für 14 Tage auf die Kanaren und haben zu hause den Hauptwasserhahn nicht abgedreht. In einer frostigen Nacht bricht eine Wasserleitung und verursacht einen Wasserschaden.
     
  4. Sie erhitzen Öl in einer Pfanne und verlassen kurz die Küche. Als Sie ein paar Minuten später zurückkommen stehen Teile der Küche in Brand.

 

 

Viele Konsumenten argumentieren damit, diese Gründe nicht gewusst zu haben. Leider schützt aber auch in diesem Fall ihre Unwissenheit nicht vor den äußerst unangenehmen Konsequenzen, nämlich der Nichtbezahlung des eingetretenen Schadens.

 

Möchten Sie auch im Falle einer groben Fahrlässigkeit abgesichert sein, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Mittlerweile gibt es Versicherungs-Zusatzpakete, die Sie auch bei grober Fahrlässigkeit schützen.


 
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