Smart Home: vernetztes Wohnen, vernetztes Risiko!

Die „schöne neue Welt“ ist digital - das Internet of Things (IoT) hält Einzug ins Haus und sogar unter die Haut. Der deutsche Smart-Home-Markt steht nach aktuellen Studien vor großen Wachstumssprüngen und soll sich laut einer Studie des Verbands der Internetwirtschaft (eco) bis ins Jahr 2022 auf 4,3 Milliarden Euro verdreifachen. Angedacht sind dabei nicht nur Smartphones für Smart Homes, welche etwa per Sprachbefehl für die bequeme Steuerung von Licht, Heizung oder Klimaanlage sorgen, während der Roboter draußen den Rasen mäht – die Idee geht noch viel weiter, bzw. sogar tiefer: Aktuelle Analysen gehen davon aus, dass 2025 - also in gerade einmal sieben Jahren! - 40% aller elektronischen Konsumgüter technisch so ausgestattet sind, dass diese durch Implantate in der Haut gesteuert werden können. Schon in fünf Jahren sollen acht Millionen Haushalte vernetzt sein. Bedenkt man, dass der Erwerb eines Flachbildfernsehers ohne integriertes Smart-Home-System mittlerweile unmöglich ist, oder denkt man an Amazon's Sprachassistentin Alexa, so rückt die Vorstellung einer vernetzten Zukunft noch weiter in den Bereich des Möglichen. Doch auf dem Weg in die perfekt geregelte Zukunft lauern auch Gefahren!

 

Vollautomatisiertes Wohnen

Per Handy auf der Heimfahrt die Heizung einschalten, Herd oder Waschmaschine programmieren und keine Gedanken an den Einkauf verschwenden, weil der Kühlschrank das Benötigte selbständig nachbestellt … In Zukunft werden kommunizierende Geräte verstärkt unser Leben organisieren, Tür und Tor bei Abwesenheit verschließen, Häuser per Kamera und Videospeicher in der Cloud überwachen, Alarmanlagen aktivieren oder uns beim Heimkommen mit Musik begrüßen - alles nach Wunsch und auf Knopfdruck.

 

Risiken inbegriffen

Doch schon der Ausfall einer einzigen Komponente im vernetzten System kann den gesamten Haushalt lahmlegen. Dann heißt es: Rien ne va plus! Wenn etwa Rolläden blockieren, der Rasensprenger verrückt spielt, Fernseher oder Lampen streiken, hilft allein der Hausverstand nicht weiter ... Zudem gibt das Smart Home unzählige Daten preis und macht uns zu „gläsernen Kunden“. Nutzer von Smart-Home-Systemen sollten in jedem Fall bewusst sein, dass ihre vernetzte Technologie auch eine entsprechend große Angriffsfläche bietet. Experten sehen zukünftig in der Daten-Dezentralisierung einen möglichen Ausweg, doch im Moment sind Smart-Home-Systeme gegen Angriffe schlecht gesichert und oft vertreiben Hersteller gar nur ihre Beta-Versionen.


Die vermutlich größte Gefahr aber droht durch Cyberattacken, beispielsweise wenn der Staubsauger-Roboter eine Übersichtskarte der Wohnung anlegt und in der Cloud speichert. Diebe können in Häuser und Wohnungen eindringen, ohne Fenster und Türen aufzubrechen. Hacker leicht einzelne Geräte unter Kontrolle bringen, Kurzschlüsse und damit Feuer auslösen – es gibt unendlich viele Szenarien für die Verursachung von Schäden. Schon das kleinste Schlupfloch genügt als Portal …

 

Wie schützt man sein Heim?

Das Internet of Things erfordert vor allem von der Wirtschaft neue Strategien zum Schutz vor Datenmissbrauch. Mit der ab Mai gültigen EU-Datenschutzverordnung und den entsprechend hohen Auflagen an die Unternehmen ist zwar ein erster Schritt getan, doch reicht dieser für die prognostizierten Technologie-Trends und deren funktionalen Umfang wohl lange noch nicht aus.

 

Tipp

Greifen Sie auf Expertenwissen zurück und vertrauen Sie nur auf ausgereifte Systeme. Wachsamkeit und Sicherheitsbewusstsein sind das A und O um sein Smart Home gegen Angriffe zu rüsten.

 

 

Motorrad-Schutzbekleidung: Auch für kurze Besorgungsfahrten erforderlich?

 

Meldet sich am Sonntag spontaner Grillbesuch an, so bleibt einem oft nur die Tankstelle um's Eck als Versorgungsquelle. Für Autofahrer keine komplizierte Angelegenheit – Motorradfahrer müssen hingegen entscheiden, ob sie sich in ihre schwere – und vor allem heiße – Lederkluft zwängen, oder aber ob der verpflichtende Helm als Schutzmaßnahme reicht. Nur allzu oft fällt die Entscheidung für kurze Strecken gegen den Aufwand der Ganzkörperkluft, doch wie legal sind Jeans und Turnschuhe am Motorrad nun wirklich?

 

Ein Fallbeispiel

Dietmar K. wollte mit seiner Maschine eigentlich nur schnell zur 700 Meter entfernten Tankstelle und verzichtete aufgrund der geringen Distanz auch an diesem Tag auf seine Schutzbekleidung. Am Hinweg lief alles glatt, doch am Rückweg fuhr er mit 55 km/h (bei Tempolimit 50) in eine Kreuzung ein und wurde von einem linksabbiegende PKW übersehen. Es kam zum Unfall und auch zur Streitfrage der Haftung.

 

Fest stand zwar, dass Dietmar K. auch mit dem Tempolimit von 50 km/h den Unfall nicht hätte vermeiden können – doch seine Ganzkörper-Lederkluft hätte seine Verletzungen auf ein Drittel reduziert. Unter dieser Prämisse sah das Gericht ein Mitverschulden von Dietmar K. aufgrund der unzureichenden Schutzbekleidung. Der Fall ging an den Obersten Gerichtshof (OGH) der dem Fahrer die Selbstverantwortung die „Eigengefährdung möglichst gering zu halten (…) und daher eine adäquate Schutzkleidung erwarte“ zusprach.

 

Hintergründe

Der OGH sieht zwar ein, dass die Schutzkleidung für kurze Strecken unpraktisch ist und einen verhältnismäßig großen Aufwand verursacht, weist aber auch darauf hin, dass Motorräder zum einen eine starke Beschleunigung haben und dadurch – gerade im ländlichen Gebiet – ein erhöhtes Risiko darstellen, zum anderen bei geringerem Tempo instabil und unhandlich sind und dadurch leichter kippen können.

 

Der Fall Dietmar K. stellte für den OGH den Beweis dar, dass die Schutzbekleidung auch bei geringen Geschwindigkeiten Verletzungen verhindert. Dadurch wurde nun entschieden, dass das Schutzkleidungsmitverschulden nun auch im Ortsgebiet seine Gültigkeit findet und eine Differenzierung zwischen Stadt und Land künftig nicht mehr vertretbar sein wird.

 

(Das OGH-Urteil können Sie hier nachlesen.)


 
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