Was die neue gemeinsame Sozialversicherung für Selbständige und Landwirte bringt

 

Abseits eines neuen Logos, eines modernisierten Internetauftritts und der neuen Bezeichnung „SVS“ (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) brachte die mit Jänner 2020 vollzogene Zusammenführung der Sozialversicherungsanstalten von Selbständigen (SVA) und Bauern (SVB) für die rund 1,2 Millionen versicherten Personen bislang noch keine namhaften Änderungen. Die Ziele für die Zukunft dagegen sind hoch gesteckt: Durch Einsparungseffekte in der Verwaltung sollen die Leistungen für die Versicherten verbessert und auf gleich hohe Niveaus angeglichen werden. Seitens der SVS dämpft man allerdings die Erwartung nach raschen Lösungen. Die Harmonisierungen werden Schritt für Schritt vorgenommen und mehrere Jahre dauern.

 

Beitragssenkung bereits mit Jänner 2020

Die mit Jänner 2020 erfolgte Senkung der Kosten für die Krankenversicherung von Selbständigen und Landwirten von jeweils 7,65 Prozent auf 6,80 Prozent der Beitragsgrundlagen ist kein Ergebnis von potenziellen Einsparungen des neu aufgestellten Sozialversicherungsträgers. Grundlage war ein im Herbst 2019 vom Parlament beschlossenes Abgabensenkungspaket. Mit der Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge wollte man gezielt auch kleinere Einkommen entlasten, die von einer Senkung der Steuersätze wenig bis gar nicht profitiert hätten. Für die SVS bedeutet das aber nicht weniger Beitragseinnahmen. Die um über 11 Prozent geringen Vorschreibungen an die Versicherten werden vom Bund aus Steuergeldern gänzlich ersetzt.

 

Unterschiedliche Sozialversicherungsleistungen hauptsächlich in der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Pensionsversicherung gab es bereits im Jahr 2005 mit der Einführung des „Allgemeinen Pensionsgesetzes“ (APG) weitestgehend einheitliche Rahmenbedingungen für alle Berufsgruppen. Zwischen Landwirten und Selbständigen bestehen lediglich überschaubare Unterschiede in der Regelung von Erwerbsunfähigkeitsrenten. Wie in der Pensionsversicherung ist jetzt auch die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung für Landwirte und Selbständige in der neuen SVS beheimatet. Selbständige wurden bisher von der AUVA betreut, Änderungen im Leistungsspektrum gibt es vorläufig keine. In der Krankenversicherung dagegen ist das Regelwerk von Selbständigen und Bauern höchst unterschiedlich. Erste Angleichungen im Angebot von Präventionsleistungen wirken hier lediglich symbolisch.

 

Unterschiede bei Selbstbehalten

Selbständige müssen in den meisten Fällen beim Besuch eines Kassenarztes einen Selbstbehalt von 20 Prozent (bzw. 10 Prozent bei Erreichen der Gesundheitsziele im Programm „Selbständig gesund“) bezahlen. Bauern dagegen haben einen tendenziell geringeren fixen „Behandlungsbeitrag“ für Arztbesuche zu entrichten. Im ersten Schritt plant die SVS ein präventives Gesundheitsprogramm auch für Landwirte, das mit einer Senkung der Behandlungsbeiträge verknüpft werden soll. Für Selbständige dürfte sich in nächster Zeit punkto Selbstbehalt wohl nichts ändern.

 

Umfassender Harmonisierungsbedarf ist jedenfalls auch bei Privat- und Zahnarztleistungen gegeben. Ob tatsächlich die von der Politik in Aussicht gestellte - jeweils für den Betroffenen günstigere Tarifvariante - künftig zur Anwendung kommt, bleibt hinsichtlich Finanzierbarkeit allerdings fraglich.

Große Differenzen bei Unterstützungsleistungen

Sollten Sie auf der neuen SVS Homepage nach gesetzlichen Unterstützungsleistungen suchen, wählen Sie links oben unter dem Punkt „Webseiteninhalte filtern für“ ihre Berufsgruppe. Das schränkt die vielfältigen Angebote in diesem Bereich auf das entsprechende zutreffende Leistungsspektrum ein. Generell sind im Bereich „Unterstützung bei Krankheit“ die finanziellen Angebote auf Kleinstunternehmen zugeschnitten und mit vielen Ausschlusskriterien versehen. Das Angebot für Selbständige ist hier vielfältiger als jenes für Landwirte. Auch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist derzeit nur für Selbständige, nicht aber für Bauern möglich.

 

Tipp – Machen Sie sich ein Bild über Ihre potenziellen Sozialversicherungsleistungen

Mit der neuen SVS, aber auch schon zuvor. Selbständige und Landwirte haben klar schlechtere Sozialversicherungsleistungen aber betrieblich bedingt viel höhere Fixkosten als Unselbständige im Krankheitsfall zu erwarten. Deshalb ist es hier besonders wichtig, seine finanziellen Risiken möglichst genau zu kennen und rechtzeitig für den Ernstfall Absicherungsvarianten anzudenken.

 

Aus dem breiten Spektrum an Möglichkeiten und Optionen planen wir sehr gerne mit Ihnen gemeinsam eine individuelle und optimale Risikoabsicherungsstrategie. Neben den betrieblichen Vorkehrungen ist auch die Absicherung der Familie ein wesentlicher Baustein unserer Gesamtstrategie.


 
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