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(kunid) Als überschuldet gilt, wem das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten und finanziellen Verpflichtungen zu bezahlen. Doch es gibt diverse Vorsorgemöglichkeiten, damit die Finanzen nicht außer Kontrolle geraten.

Nach Angaben der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen wandten sich 2011 über 54.000 Bürger an eine Schuldnerberatung in Österreich. Die Durchschnitts-Verschuldung der Personen, die letztes Jahr erstmalig eine Schuldenberatung in Anspruch nahmen, lag je Mann bei über 83.700 Euro Schulden und je Frau bei mehr als 57.600 Euro.

Oft genannte Gründe für die Überschuldung sind eine eintretende Arbeitslosigkeit oder eine Einkommens-Verschlechterung, beispielsweise infolge Unfall oder Erkrankung, sowie eine Scheidung, der Tod des Partners, ein Unfall, eine Sucht oder auch eine gescheiterte Selbstständigkeit.

Krank und arm – das muss nicht sein

Um gar nicht erst in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen, ist es sinnvoll, die wichtigsten Ursachen bereits im Voraus abzusichern. Dies sollte am besten frühzeitig erfolgen. Zum einen sind gewisse Absicherungen in jungen Jahren um einiges günstiger, zum anderen weiß man nie, wann ein Ereignis eintrifft, das zur Überschuldung führt.

Das Risiko einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit ist beispielsweise oftmals zu wenig oder gar nicht durch die gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt. Um im Fall des Falles nicht auch noch finanziell unter Druck zu geraten, empfiehlt es sich, frühzeitig vorzusorgen.

Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung ist beispielsweise für Arbeitnehmer und Selbstständige sinnvoll, um damit die Einkommenslücken, die trotz eventuell gesetzlicher Absicherung in der Regel entstehen, abzudecken.

Menschliche Tragödie mit finanziellen Auswirkungen

Der Todesfall eines Partners hat neben dem persönlichen Verlust oftmals auch finanzielle Auswirkungen. Eine der günstigsten Hinterbliebenen-Absicherungen ist die Risiko- oder auch Ablebensversicherung. Sie zahlt an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.

Paare, aber auch Geschäftspartner wie zwei Inhaber einer Firma, können auch eine Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit abschließen. Hierbei werden beide Partner als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung und kann dieses Geld für den Lebensunterhalt oder beispielsweise bei Firmenpartnern auch für die Auszahlung von Angehörigen verwenden.

Expertenrat hilft

Eine Er- und Ablebensversicherung bietet neben dem Todesfallschutz noch die Möglichkeit, sich ein Finanzpolster zuzulegen. Zudem bieten die Versicherer diverse andere Möglichkeiten, Geld für unvorhergesehene Ereignisse oder für bestimmte Ziele anzusparen. Für die finanzielle Absicherung im Alter gibt es außerdem diverse Anlagemöglichkeiten, die auch der Staat mit Steuervergünstigungen und/oder direkten Geldzuschüssen unterstützt.

Bei der Suche nach der richtigen Vorsorge hilft ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann.

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