Newsletter 05/2016


Strafrechtsschutz für Ärzte

 

Eine Flut von Reaktionen zeigt: Strafrechtliche Absicherung wird als „Sicherheitsnetz“ für Ärzte und Zahnärzte immer wichtiger.   

 

Der Beitrag im letzten ARGE MED-Newsletter zur strafrechtlichen Absicherung für Ärzte und Zahnärzte führte zu mehr Anfragen als jedes andere Thema seit Einführung der unlimitierten Nachdeckung durch die ARGE MED in der Arzthaftpflichtversicherung im Jahr 2007! Viele Reaktionen beschreiben, wie dieses noch vor 10 Jahren fast unbedeutende Thema heute eine der zentralen Bedrohungen in der medizinischen Berufsausübung darstellt.

 

Strafrechtliche Anklagen nehmen generell zu, im Wirtschaftsleben genauso wie im medizinischen Bereich. Die Triebfedern dieser Entwicklung sind moderne Compliance-Vorschriften, eine stärkere Strafrechtsorientierung von Gesetzen und Gesellschaft und neue Trends in der Verfolgung von Ansprüchen durch Rechtsanwälte.

 

Der medizinische Bereich ist vielfältig betroffen: klassisch über den Vorwurf eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts; den Sondertatbestand der eigenmächtigen Heilbehandlung; das Wirtschaftsstrafrecht seitens des Pharmabereichs; und der Kassenverträge. Dazu kommen mögliche standesrechtliche Disziplinarverfahren und die zahlreichen Bestimmungen des Finanz- und Verwaltungsstrafrechts. Im ersten Schritt ist auf jeden dieser Fälle mit vor- und umsichtigem Handeln zu reagieren. In weiterer Konsequenz ist aber unbedingt eine individuelle Vorsorge geboten, falls trotz aller Vorsicht einmal eine strafrechtliche Verfolgung schlagend wird.

 

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