Newsletter 05/2016


„Nebenwirkungen“ der Registrierkassen- und Belegpflicht

 

Inzwischen meist gut vorbereitet, erwarten die heimischen Arztpraxen noch weitere „Nebenwirkungen“ hinsichtlich Registrierkassen- und Belegpflicht.

 

Einerseits dürfte das bargeldlose Bezahlen in den Arztpraxen noch mehr als bisher zum Standard werden. Andererseits ist jetzt ein guter Zeitpunkt, wieder einmal die Inhalts- und Unterbrechungs-Versicherungswerte zu erheben.

 

Die Deckungsbeiträge werden aufgrund der neuen Gesetzeslage von vielen Ärzten für die Prüfung der Umsetzungspflichten ohnehin nochmals gemeinsam mit dem Steuerberater genau kontrolliert. Wir empfehlen, mit diesen Ergebnissen in der Folge auch gleich die Versicherungswerte der Ordinations- und Unterbrechungsversicherungen mit dem Versicherungsbetreuer zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

So ergibt sich aus dem ohnehin erforderlichen Aufwand wenigstens der praktische Zusatznutzen, das mögliche Risiko einer bestehenden Unterversicherung zu eliminieren.

 

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