ARGE MED-Newsletter 12/2016


Der Fall Nadina – Revolution in der Medizin-Rechtsprechung oder einfach nur steigende Haftungssummen?

 

Der Fall war traurig und dramatisch, und die Durchsetzung der Ansprüche wurde für die Familie unter großem medialen Echo zum Spießrutenlauf. Das langerwartete Urteil des Landesgerichts Innsbruck bestätigte letztendlich die Haftung der Klinik. Der behandelnde Anästhesist wurde in einem Strafverfahren im Zweifel freigesprochen. Was dieser prominente Fall für die Entwicklung in der Medizin-Rechtsprechung bedeutet, analysieren die ARGE MED-Experten:

 

Unter dem Titel „Nach Routine-OP behindert: 687.000,- EUR für Nadina“ berichtete eine große österreichische Tageszeitung am 11.10.2016 über „einen der höchsten in Österreich bisher zugesprochenen Schmerzengeldbeträge“. Diese Schlagzeile ist allerdings so nicht korrekt. Tatsächlich handelt es sich bei dem genannten Betrag nur um die Erstberechnung inklusive der bisherigen Pflegekosten für die heute 8-jährige Nadina. Mit der üblichen Hochrechnung (und anschließenden Abzinsung) der Pflegekosten auf die erwartete Lebensdauer ergibt sich in diesem Fall ein Millionenbetrag. Endgültige Beträge werden allerdings selten in den Medien veröffentlicht. Auch weil sich die Klinik und deren Haftpflichtversicherer hüten werden, darüber ein neuerliches Verfahren zu führen. Man darf, wie in solchen Fällen üblich, von einem Vergleich hinter den Kulissen ausgehen.

 

Nur: was den Gesamt-Schadenersatzbetrag betrifft, ist der Fall Nadina in keiner Weise besonders herausragend. Es wurden in anderen Fällen vom OGH bereits Pflegekosten in fast der doppelten Höhe pro Monat zugesprochen. Der höchste bekannte Fall gegen einen Anästhesisten in einem entfernt ähnlich gelagerten Fall ergibt rechnerisch ein Höchst-Schadenersatzszenario von knapp  8 Mio. EUR. Somit weit mehr, als im Fall Nadina kalkuliert auch nur annähernd möglich wäre. Insofern trifft die Schlagzeile nicht zu.

 

Korrekt ist aber, dass jener Teil der Schadenersatzforderung, die „Schmerzengeld“ genannt wird, in diesem Fall überraschend hoch ausfiel. Nämlich mit 250.000,- EUR, dem zweithöchsten jemals in Österreich zugesprochenen Wert. Gegenüber Vergleichsfällen in der Vergangenheit stellt das eine signifikante Steigerung dar. Im Rahmen der Millionenzahlung, die in solchen Fällen (inklusive Pflege- und Therapiekosten oder Verdienstentgang, allenfalls Schockschäden von Angehörigen) möglich ist, ist der Anteil und die Höhe des Schmerzengeldes aber international gesehen immer noch erstaunlich gering.

 

FAZIT: Die Haftungssummen gegen Ärzte sind heute schon weit höher, als die meisten Branchenangehörigen wahrnehmen. Auch deshalb, weil die Fälle oder unterinstanzlichen Urteile kaum jemals veröffentlicht werden. Daraus resultiert, dass die versicherten Summen in der Arzt-Haftpflichtversicherung oft für die jeweiligen Fachrichtungen und Spitzenfälle weit zu niedrig ausfallen. Die gesetzliche Mindestsumme von 2 Mio. EUR wurde bereits mehrfach überschritten und kann – bereits auf Basis heutiger Berechnungsgrundlagen des von österreichischen Gerichten zugesprochenen Schadenersatzes – um mehrere Millionen überschritten werden. Eine individuelle Überprüfung der eigenen Absicherungshöhe ist daher unbedingt anzuraten. Das gilt speziell auch für die Absicherung durch einen speziellen Strafrechtsschutz für Ärzte und Zahnärzte: im Strafverfahren gegen den Anästhesisten von Nadina wurden allein 13 Gutachten angefordert!

 

Lesen Sie für mehr Details, auch die von ARGE MED veröffentlichten Artikel und die Presseaussendung zu diesem Fall und den resultierenden Schlußfolgerungen, unter „Sonstiges“. Untenstehend auch mehrere Links zu Veröffentlichungen in Tageszeitungen und auf der Webseite der AK Tirol, die der Familie in diesem Fall Rechtsschutz gegeben hat:

 

KURIER (11.10.2016)

KURIER (10.10.2016)

ARBEITERKAMMER Tirol

KRONENZEITUNG

 

 

 

 

 

 

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