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Juni 2015  .  Crowdinvesting, Kapitalanlage & Steuererhöhung
 
 

Crowdinvesting – eine attraktive und moderne Anlageform

 

Wenn neuerdings über Wirtschaft und Geldangelegeheiten gesprochen wird, fällt zumeist irgendwann der Begriff „Crowdfunding“. Mit diesem Kunstwort bezeichnet man allgemein die finanzielle Beteiligung einer Crowd, d.h. vieler Einzelpersonen, an einer Idee, einem Projekt, oder einer Unternehmung. Im Fall einer Veranlagung kleinerer Beträge in ein bestimmtes Unternehmen bzw. einer konkreten Investition, spricht man vom „Crowdinvesting“.

 

Entwicklung des Crowdinvesting

 

Die weltweit erste Crowdinvesting-Plattform ProFunder (U.S.A.) hat schon im Jahr 2009 das erste Finanzierungsprojekt erfolgreich beendet. Seit 2012 ist Crowdinvesting auch in Deutschland angekommen, wo über das Jahr verteilt EUR 4,3 Mio. von Anlegern in insgesamt 43 Startups investiert wurden. Seit damals ist der Crowdfunding-Markt weiter stark gewachsen und liegt, in Deutschland, bei einem geschätzten Volumen im Jahr 2014 (bis Oktober) von EUR 50-100 Mio.¹.

 

Seit 2013 wird Crowdinvesting in Österreich angeboten. Auch hierzulande ist der Zuspruch, sowohl bei den Unternehmen, wie auch seitens der Privatanleger stark steigend. Gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Banken- und Finanzkrise ist diese Veranlagungsform eine attraktive Alternative für Anleger und Unternehmer.

 

Privatanleger können so erstmals direkt und unabhängig von Banken und Finanzmärkten in erfolgreiche Unternehmen und Startups investieren. Auf der anderen Seite erhalten diese Unternehmen damit die Möglichkeit, sich von den Banken zu emanzipieren und selbst für Kapital zu werben. Rechtlich gesehen kann ein Unternehmen so Kapital in Höhe von bis zu EUR 250.000,- aufnehmen. Die Anleger, auf der anderen Seite, haben wiederum die Möglichkeit direkt Gelder in erfolgreiche heimische Unternehmen zu veranlagen, unabhängig von Banken und den internationalen Finanzmärkten.

Daraus ergibt sich eine ganz besondere „win-win“ Situation, von der sowohl der Anleger, der Unternehmer, als auch der Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt profitieren.

 

Wie ist der typische Ablauf eines Crowdinvesting, das über Crowdinvesting-Plattformen abgewickelt wird?²

  • Das Unternehmen (= der Kapitalsuchende) stellt Informationen über sich zur Verfügung.
  • Die Informationen werden von der Crowdinvesting-Plattform auf Vollständigkeit geprüft und für die Investoren aufbereitet.
  • Dann wird das Unternehmen auf der Website der Plattform präsentiert und kann dort von jedermann eingesehen und anhand der Informationen geprüft werden. Innerhalb eines fest definierten Zeitraumes (Funding-Zeitraum) können sich interessierte Personen nun am gewünschten Unternehmen beteiligen. Die Finanzierung kommt allerdings nur zustande, wenn ein vorgegebener Mindestfinanzierungsbetrag (Funding-Schwelle) erreicht wurde. Ansonsten erhalten die Investoren ihr Geld zurück.
  • Wenn der Mindestfinanzierungsbetrag erreicht wird, erhält das Unternehmen die finanziellen Mittel und kann damit die auf der Plattform beschriebenen Aktivitäten umsetzen. Die Investoren werden nun turnusmäßig mit Informationen über den Geschäftsverlauf der Firma versorgt, und erhalten ihren vorab definierten Erfolgsbeitrag (z.B. Zinsen).

Obwohl Crowdinvesting zumeist mit der Finanzierung von Start-ups in Verbindung gebracht wird, ist das Instrument auch für bereits bestehende Unternehmen überaus interessant, insbesondere wenn es um weiteres Wachstum oder die Finanzierung einer größeren Investition geht.

 

Genussrecht oder Darlehen? Die in Österreich üblichen Beteiligungsformen sind dabei die stillen Beteiligungen (wie Substanzgenussrechte oder Genussscheine), oder Darlehen (wie qualifizierte Nachrangdarlehen).

 

Genussrechte werden zumeist im Zuge von Finanzierungen von Startups ausgegeben. Dadurch kann man als Anleger von einem potentiell überdurchschnittlichen Wachstum profitieren. Das ausschlaggebende Merkmal ist dabei die künftige Steigerung des Unternehmenswerts.

 

Bei bereits bestehenden Unternehmen wird zumeist auf die Darlehensvariante zurückgegriffen. Da bei etablierten Unternehmen von keinem exponentiellen Wachstum mehr auszugehen ist, liegt der Fokus auf der Auszahlung einer jährlichen, vorab fixierten Rendite. Dazu kommt, dass das unternehmerische Risiko bei einer Anlage in bereits etablierten KMUs für den Investor in der Regel deutlich geringer ist, als bei einem Startup.

 

Die erzielbaren Renditen für diese neue Form der Veranlagung sind naturgemäß überdurchschnittlich hoch. Bei einer Beteiligung mittels Genussrechten kann der tatsächliche Gewinn erst am Ende der Laufzeit, nach der Berechnung des Unternehmenswertes festgelegt werden.

 

Bei den bereits etablierten Unternehmen (KMUs), an denen man sich mittels Darlehen beteiligt, liegen die Renditen zumeist zwischen 5-12 % p.a. und werden bereits vorab im Darlehensvertrag vereinbart. Eine Unternehmensbewertung ist hier nicht notwendig.

 

Das Risiko dieser Anlageform liegt vor allem in einem möglichen Konkurs des Unternehmens, im Zuge dessen auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich ist. Die Wahrscheinlichkeit ist, gerade bei jungen Unternehmen, signifikant. Bei bereits etablierten KMU's sind Veranlagungen mittels Nachranganleihen natürlich ebenfalls risikobehaftet, jedoch mit einer deutlich geringeren Wahrscheinlichkeit, als bei Startups.

 

Wie bei allen Geldanlagen ist auch hier die Risikostreuung ein ganz wesentlicher Aspekt, die man aufgrund der geringeren Investmentbeträge beim Crowdinvesting relativ einfach erreichen kann.

 

In jedem Fall darf man sehr gespannt sein, wie es mit Crowdinvesting in Österreich weitergeht. Für Investoren bietet das Thema eine neue, attraktive Anlageform, für Unternehmen ist es ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung des Wirtschaftsstandort Österreich geworden.

 

¹ Quelle: www.germancrowdfunding.net

² Quelle: wikipedia.org

 

 

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Peter Höfler, Finanzforum

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