BUFT - im Fokus steht die Arbeitskraft

 

Umsätze Ihrer Ordination, Kanzlei oder Ihres Betriebes sind von Ihrer persönlichen Arbeitskraft stark beeinflusst? Wenn Sie mehrere Tage oder Wochen ausfallen, sinkt Ihr Gewinn erheblich, da wichtige Deckungsbeiträge nicht erwirtschaftet werden? Eine dafür maßgeschneiderte Betriebsunterbrechungsversicherung hilft.

 

Schutz gegen Einkommensausfälle

Freiberufler und selbständig Tätige sind bei Krankheit, Unfall oder Spitalsaufenthalt fast immer mit einem (Teil-)Ausfall Ihres Betriebes betroffen. Staatliche Unterstützung gibt es nicht für alle, und nur in geringem Ausmaß. Weiterlaufende Kosten und entnehmbare Gewinne können nicht erwirtschaftet werden. Als Lösung zur Risikoabwälzung bietet sich eine sogenannte BUFT (Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige und selbständig Tätige) an.

 

Der Zweck einer BUFT ist der Ausgleich entgangener Deckungsbeiträge (Fixkosten und Gewinn) bei Unterbrechung des Betriebes infolge versicherter Ereignisse. Auch wenn die Arbeitskraft von Freiberuflern und selbständig Tätigen im Mittelpunkt steht, gilt eine BUFT als Sachversicherung. Somit sind die Beiträge steuerlich als Betriebsausgaben und Entschädigungen als betriebliche Einnahmen zu behandeln. Im Regelfall werden 10-jährige Verträge mit unterschiedlich ausgestalteten Kündigungsverzichten im Versicherungsfall angeboten. Die Annahme und Prämienhöhe sind stark von Beruf, Alter und Gesundheitszustand der versicherten Person beeinflusst.

 

⇒ Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person

Unterbrechung des fortlaufenden Betriebes durch Entfall der Arbeitskraft aufgrund von Krankheit, eines Unfalles (bzw. der Nachbehandlung von Unfallfolgen), oder Quarantäne. Grundsätzlich muss die versicherte Person zu 100% arbeitsunfähig sein

 

#1 Entschädigung

In den meisten Verträgen wird eine sogenannte fixe Taxe vereinbart. Grundlage zur Berechnung bildet der jährliche Deckungsbeitrag des Betriebes (Umsatz abzüglich variabler Kosten, oder Fixkosten zzgl Gewinn). Der Versicherer schüttet pro Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit im Regelfall 1/360 der Versicherungssumme aus.

 

#2 Karenzfrist

Im Versicherungsvertrag wird vereinbart, ab welchem Tag die fixe Taxe ausgeschüttet wird.

 

#3 Haftzeit

Die Taxe wird im Regelfall maximal 12 Monate lang ausgeschüttet. Einschränkungen der Dauer kann es bei psychischen Erkrankungen geben.Oftmals sind Entschädigungen für wenige Tage bei bestimmten Arbeitsverhinderungen vorgesehen.

 

⇒ Versicherungsfall Sachbeschädigung

Unterbrechung des fortlaufenden Betriebes durch Eintritt eines Sachschadens infolge taxativ aufgezählter Ursachen wie

  • Brand, Blitzschlag, indirekten Blitzschlag, Explosion oder Verpuffung,
  • Absturz oder Anprall von bemannten Luftfahrzeugen, deren Teile und Ladung,
  • Löschen, Niederreißen oder Ausräumen bei einem der Ereignisse lit. a und b,
  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Frost,
  • Austreten von Leitungswasser
  • Einbruch inkl. Vandalismus

Entschädigung

Im Regelfall wird der tatsächlich entgangene Deckungsbeitrag ab dem 1. Tag ersetzt. Es kann als maximale Entschädigungshöhe auch die o.a. fixe Taxe pro Kalendertag vereinbart werden.

Wichtig: die BUFT übernimmt nicht die Sachschäden an sich, dafür ist die Betriebsversicherung zuständig.

 

Achtung: Betriebsschließung – keine Betriebsunterbrechung!

Wenn eine Fortführung durch dauernde Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr möglich ist und daher die Ordination, Kanzlei oder der Betrieb aufgelöst werden, liegt streng genommen kein Versicherungsfall vor. Für diesen Fall werden eigene versicherte Nachhaftungszeiten bzw. Kosten für die Liquidierung des Betriebes vereinbart.

 

Fazit

Die Eckpunkte einer BUFT sind immer gleich, aber im Detail unterscheiden sich die Produkte erheblich (z. B. Hinsichtlich COVID 19). Für eine umfassende Beratung stehen wir gerne für Sie zur Verfügung.

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