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Beruhigt um sein Recht kämpfen
Viele Menschen verzichten darauf, in Streitfällen ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, weil sie die Kosten scheuen oder nicht einschätzen können, wie ihre Chancen stehen.
In solchen Fällen bewährt sich eine Rechtsschutzversicherung. Schon allein der Vorteil einer Rechtsberatung oder der Vertretung durch einen Anwalt macht sich bezahlt, ganz zu schwiegen von eventuellen Kosten für einen eigenen Sachverständigen oder auch vom Prozessrisiko gegenüber eine anderen Versicherung, die sich weigert, für Schäden aufzukommen.
Auf Aktualität prüfen
So vielfältig die Möglichkeiten sind, eine Rechtsschutzversicherung einzusetzen, so vielfältig sind auch die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Es zahlt sich jedenfalls aus, seinen Versicherungsmakler um Rat zu fragen und eine bestehende Rechtsschutzversicherung auf ihre Aktualität zu prüfen.
Die Rechtsschutz-Versicherung soll auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt sein, damit sie den Zweck optimal erfüllen kann, dem Versicherten das Prozessrisiko zu nehmen. Sie trägt – so steht es in den meisten Verträgen – die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn die Klage Erfolgsaussichten hat, und sie besorgt auch die Abrechnung mit dem Anwalt.
Viele Möglichkeiten der Nutzung
Das Spektrum der Einsatzmöglichkeiten ist breit. So kann man zum Beispiel mit der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bei Verkehrsunfällen die eigenen Schadenersatzforderungen oder den vollständigen Ersatz der Reparaturkosten mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen, der allenfalls auch die Verteidigung in einem Strafverfahren übernimmt.
Die Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung wiederum zahlt Anwalts- und Gerichtskosten bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die in wirtschaftlich härteren Zeiten immer häufiger werden. Sie übernimmt auch das Prozessrisiko bei Auseinandersetzungen wegen Kauf-, Reparatur-, Versicherungs- oder Mietverträgen.
Schutz bei Strafverfahren
Diese Versicherung hilft sogar bei Strafverfahren, in die man leichter verwickelt werden kann als man glaubt. Eine kleine Unachtsamkeit, durch die ein Anderer zu Schaden kommt – schon muss man mit einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Dann ist es ein entscheidender Vorteil, wenn man von Anfang an einen erfahrenen Strafverteidiger zur Seite hat.
Üblicherweise deckt diese Rechtsschutzversicherung auch die Kosten von Verfahren vor dem Sozialgericht, deren Ausgang angesichts der aktuellen Rechtssprechung oft ungewiss ist. Vor allem bei der Frage, ob es sich bei einem Unglücksfall um einen Arbeitsunfall handelt, kam es zuletzt zu überraschenden Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs. Immer wieder gibt es auch Streit um Gewährung einer Rente nach Erwerbsminderung oder um die Übernahme der Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen.
Nicht alles ist versicherbar
Alles kann man allerdings nicht versichern lassen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind vorsätzliche Straftaten oder Auseinandersetzungen, die begonnen haben, bevor die Versicherung abgeschlossen wurde. In manchen Fällen – das gilt vor allem für Streitigkeiten im Arbeitsrecht oder bei Verträgen – muss man eine Wartezeit von mindestens drei Monaten in Kauf nehmen.
Ausgeschlossen sind meist auch Vertragsstreitigkeiten bei Bau, Planung, Finanzierung und Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Gleiches gilt für Erbstreitigkeiten, Scheidung oder Park- und Halteverbotsverstöße.
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