Freizeit & Draußen 2023

Wappnen Sie sich gegen kommende Unwetter: Ist Ihr Versicherungsschutz sturmfest?

 

Die länger werdenden Tage und die steigenden Temperaturen läuten leider nicht nur den Frühling, sondern auch die Unwetter-Saison ein. Stürme werden hierzulande häufiger und heftiger. Um sich vor Risiken und Schäden weitgehend zu schützen, gibt es ein paar Dinge zu bedenken.

 

Vor dem Sturm

Kündigt sich ein Unwetter an, sollten Sie umgehend Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen treffen:

  • Gartenmöbel und lose Gegenstände (Mülltonne, Wäscheständer, Gartenwerkzeug, …) festbinden oder in Gartenhütte oder Keller verstauen
  • Fenster und Türen schließen (nicht kippen)
  • Markisen einziehen
  • Fahrzeuge, wenn möglich in der Garage oder einem Unterstand parken
  • Poolabdeckung schließen und verriegeln, Outdoor-Trampolin sichern
  • Haustiere in Sicherheit bringen

 

Nach dem Sturm

Ist das Unwetter nicht vorbeigezogen, ohne einen Schaden zu hinterlassen, dann melden Sie uns diesen so schnell wie möglich. Dokumentieren Sie den Schaden, erstellen Sie eine Liste mit beschädigten Gegenständen, machen Sie Fotos – eine umfangreiche und detaillierte Schadenaufzeichnung vereinfacht die Abwicklung mit der Versicherung. Sorgen Sie danach dafür, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt, verschließen Sie beispielsweise kaputte Fenster provisorisch oder lassen Sie abgedeckte Dächer mit einer Plane abdecken. Achten Sie bei diesen Maßnahmen darauf, dass die Spuren des Schadens selbst nicht beseitigt werden, falls die Versicherung den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten lassen möchte.

 

Welche Versicherung ist für den Schaden zuständig?

#1) Die Eigenheimversicherung deckt Schäden am Haus, die durch einen Sturm verursacht werden. Von einem Sturm spricht die Versicherung bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h. In der Regel nicht übernommen werden Schäden, die durch leichtere Winde entstehen, oder die wegen der Nicht-Einhaltung von entsprechenden Vorkehrungen entstanden sind, etwa weil die Markise nicht eingefahren wurde.

 

#2) Die Haushaltsversicherung übernimmt Schäden, die ein Sturm an Hausrat oder Einrichtungsgegenständen angerichtet hat. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn es nach dem Bruch einer Fensterscheibe in die Wohnung regnet und dabei Holzmöbel beschädigt werden.

 

#3) Die Teil- oder Vollkasko übernimmt – je nach Leistungsumfang – Schäden, die der Sturm am Fahrzeug anrichtet.

 

Nichts vergessen?

Versichert ist das, was in der Polizze und in den Bedingungen steht. Gehen Sie sicher, dass sich der Versicherungsschutz auch auf Pool, Gartenhaus, Glashaus und ev. Nebengebäude erstreckt. Vergessen Sie auch nicht auf Verglasungen, Lichtkuppeln und Schwimmbad-Abdeckungen. Bewegliche Sachen im Außenbereich, wie Grill oder Gartenmöbel, sind nicht in allen Polizzen von vornherein inkludiert.

 

Fazit

Kaum ein Wetterphänomen ist unberechenbarer als ein Sturm. So schnell er kommt, so schnell kann er auch enormen Schaden anrichten. Schützen Sie Ihr Hab und Gut mit der richtigen Versicherung. Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen gerne, die bestmögliche Absicherung für Ihr Heim sicherzustellen.

72-Stunden-Regel, Wartungsfugen ... auch Versicherungsnehmer haben Pflichten

 

Im Versicherungsvertrag ist klar geregelt, wann und in welcher Höhe die Versicherung in einem Schadensfall leisten muss. Neben dem Versicherungsschutz ist in diesen Verträgen aber auch definiert, welche Pflichten Sie als Versicherungsnehmer haben, um diesen Schutz nicht zu gefährden. Diese Verpflichtungen nennt man „Obliegenheiten“. Die Verletzung von vertraglich festgelegten Obliegenheiten kann den vereinbarten Versicherungsschutz gefährden und zu einer Kürzung der Versicherungsleistung oder gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

 

Zwei Beispiele für Obliegenheiten

 

72-Stunden-Regel

Wer sein Haus oder seine Wohnung für mehr als 72 Stunden am Stück verlässt, muss Vorkehrungen gegen ev. Wasserschäden treffen. Konkret bedeutet das, dass für diese Zeit der Hauptwasserhahn abgedreht werden muss. Im Winter sind zusätzlich Frostschutzmaßnahmen zu treffen.

 

Hinweis: Unter die 72-Stunden-Regel fällt - je nach Vereinbarung - nicht nur das gesamte Gebäude, sondern auch einzelne darin befindliche Wohneinheiten, sofern diese Wohneinheiten über einen eigenen Hauptwasserhahn verfügen. Besonders wichtig ist das für Vermieter von (Ferien-)Wohnungen.

 

Wartungsfugen

Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden bietet Schutz bei Schäden durch Austreten von Wasser aus wasserführenden Zu- und/oder Ableitungsrohren, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen. Nicht inkludiert sind Schäden, die z. B. in der Dusche durch undichte Silikonfugen entstehen, da diese nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Schäden am Mauerwerk durch intakte Verfugungen verhindert werden.

 

 

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die erste Pflicht des Versicherungsnehmers ist, bei Vertragsabschluss ehrliche und vollständige Angaben zu seiner Person und zum Ausmaß des Risikos zu geben. Dabei sind insbesondere Fragen, die der Versicherer im Rahmen des Antrages stellt, wahrheitsgemäß zu beantworten.

 

Gefahrenerhöhung

Die Versicherungsbestimmungen sehen auch vor, dass Sie veränderte Umstände, die eine Erhöhung des versicherten Risikos bewirken, bei der Versicherung anzeigen müssen.

 

Beispiel:

Eigenheimversicherung: Sie installieren einen Kamin im Wohnraum

Unfallversicherung: Sie haben eine neue berufliche Tätigkeit

Tipp: Im Zweifel ist es ratsamer, dem Versicherer die Änderung anzeigen, als dies nicht zu tun.

 

Einhaltung von Sicherheitsvorschriften

Als Versicherungsnehmer müssen Sie gesetzliche, behördliche oder im Versicherungsvertrag gesondert vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhalten.

 

Beispiele:

Beim Motorradfahren ist ein Sturzhelm zu tragen, Brandschutzvorschriften für Wohngebäude

 

Vor und nach dem Schaden

Neben diesen allgemeinen Pflichten gibt es noch spezifische Obliegenheiten je Versicherungssparte. Auch für den Eintritt eines Schadensfalles gibt es einige Verhaltensweisen, die ein Versicherungsnehmer befolgen muss. Lesen Sie dazu im nächsten Newsletter mehr.

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