„Nicht nur die finanzielle Absicherung bei Skiunfällen und deren Folgen, sondern auch ein rechtlicher Schutz sollte vor dem Skiurlaub unbedingt ins Auge gefasst werden!“

Begriffserklärung

 

Digitaler Nachlass

 

Wenn eine Person stirbt, ist dies für die Hinterbliebenen nicht nur mit Trauer und emotionaler Belastung, sondern auch mit Amtswegen und Verpflichtungen verbunden. In den letzten Jahren ist ein ganz neuer Themenkomplex hinzugekommen, so Österreichs Internetprovider-Vereinigung ISPA: der digitale Nachlass.

 

Als digitaler Nachlass werden jene Daten bezeichnet, die unabhängig vom Tod eines Benutzers im Internet weiter bestehen – und die Hinterbliebenen vor eine Herausforderung stellen: Sie wissen häufig weder wo der Verstorbene im Internet aktiv war, noch welche Zugangsdaten und Passwörter benutzt worden sind. Das kann erhebliche Bedeutung haben, etwa wenn wichtige E-Mails an Accounts des Verstorbenen gehen. Doch es gibt Abhilfe.

 

Zahlreiche Onlinedienste haben bereits standardisierte Prozedere für den Fall des Ablebens eines Nutzers oder einer Nutzerin eingeführt, heißt es in einer Aussendung: Das ISPA Informationsblatt „Digitaler Nachlass“ ist nun in der Neuauflage erschienen. Darin werden die verschiedenen Nachsorgemöglichkeiten vorgestellt.

 

Was nötig ist

Grundsätzlich gilt: eine Liste der wichtigsten Online-Präsenzen sollte wenn möglich vorhanden sein. Geht es dann darum, den digitalen Nachlass zu übernehmen oder auch nur die Online-Präsenz stillzulegen, so benötigen Hinterbliebene laut den Angaben in der Regel folgende Informationen und Nachweise:

 

  • Vor- und Nachnamen der verstorbenen Person
  • Account-Namen (User-ID, Nickname) der verstorbenen Person bzw. einen Link zum Profil
  • Sterbeurkunde
  • Kontaktdaten der oder des Hinterbliebenen
  • Einantwortungsurkunde

 

Ist der Profil-Name unbekannt, so gibt es verschiedene Möglichkeiten – darunter auch spezialisierte Suchdienste – um nach Online-Präsenzen des Verstorbenen zu suchen.

 

 

Zugriff auf den E-Mail-Account

Gerade der Zugriff auf E-Mails stellt eine Herausforderung dar: zwar bieten einige größere Onlinedienste (darunter Google, Microsoft und GMX) Verbliebenen eine mehr oder minder standardisierte Option, Zugriff auf die E-Mails des Verstorbenen zu erlangen, heißt es in der Broschüre. Doch in vielen Fällen bleibt nur die Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice – und in jedem Fall müssen sich die Hinterbliebenen darauf einstellen, dass der Weg beschwerlich ist und es lange dauern kann, bis Zugriff auf die E-Mails möglich ist.

 

 

Stellvertreter für Google, Paypal & Co benennen

Einige Anbieter ermöglichen besondere Wege des Umgangs mit den Daten der oder des Verstorbenen: so bietet Facebook die Möglichkeit, ein Benutzerprofil zwar stillzulegen, gleichzeitig aber Freunde weiterhin posten zu lassen (z.B. Kondolenzen). Google wieder ermöglicht bereits zu Lebzeiten, eine Reihe von Vertrauenspersonen anzugeben, die im Fall des Falles das Benutzerprofil administrieren können.

 

Auch bei geschäftlichen Accounts, etwa Konten des Bezahldienstes Paypal, ist häufig die Einrichtung solcher zusätzlicher Konto-Administratoren oder zumindest die Angabe von Vertrauenspersonen möglich. Das hilft, einen Stillstand der Geschäftsaktivitäten zu vermeiden.

 

 

 

Download: ISPA-Ratgeber

 

Quelle: Extrajournal.net

 


 
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