Wolfgang Hoppacher
Versicherungsmakler

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„Nicht nur die finanzielle Absicherung bei Skiunfällen und deren Folgen, sondern auch ein rechtlicher Schutz sollte vor dem Skiurlaub unbedingt ins Auge gefasst werden!“

Wissen Sie eigentlich ...

 

ob Sie mit Schnee am Auto fahren dürfen?

 

Obwohl die Winter in den letzten Jahren immer schneeärmer geworden sind, kennt diese Situation jeder: Sie möchten in der Früh in die Arbeit fahren und sehen, dass Ihr Auto über Nacht mit einer dicken Schneeschicht überzogen wurde.

 

Da es bitter kalt ist, kratzen Sie nur einen Teil der Windschutzscheibe frei. Den Rest überlassen Sie der Heizung, die hoffentlich recht flott die Scheiben von Eis und Schnee befreit.

 

Auch wenn die Autoheizung relativ schnell ihren Dienst erweist, haben Sie einiges vergessen!

  • Autobeleuchtung
  • Kennzeichen
  • Seitenspiegel
  • Autodach

An die ersten drei Punkte denken noch die meisten, aber das Autodach wird leider oft vergessen.

 

Und gerade ein mit Schnee bedecktes Dach birgt enorme Gefahren in sich. Bei einer Bremsung kann nämlich der Schnee auf die Windschutzscheibe rutschen. Sie gefährden aufgrund der nun kurzfristig fehlenden Sicht sich selbst und die vor Ihnen fahrenden Autos. Im umgekehrten Fall, wenn Sie das Auto beschleunigen, kann der Schnee hinter dem Auto auf die Straße rutschen und die nachfolgenden Autofahrer gefährden.

 

Es ist für die Schneehaube am Dach zwar keine Verwaltungsstrafe vorgesehen, aber bei Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können empfindliche Schadensersatzansprüche die Folge sein. Im schlimmsten Fall müssen Sie wegen Körperverletzung vor Gericht.

 

Passiert aufgrund der beeinträchtigten Sicht ein Unfall, so ist auch die eigene Kaskoversicherung gefährdet!

 

Übrigens: Lassen Sie beim „Schnee kehren“ nicht den Motor laufen. Auch das Warmlaufen lassen ist nämlich verboten!

 


 
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Wolfgang Hoppacher
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