Ein kniffliger Versicherungsfall
Im folgenden möchten wir Ihnen kurz einen Situation schildern, in die jeder von uns tagtäglich kommen kann. Für eine Entscheidungsfindung musste jedoch sogar der Oberste Gerichtshof mit diesem Fall betraut werden.
Folgendes was passiert: (die Namen wurden geändert)
Markus S. war Geschäftsführer der Firma Muster. Daher besaß er natürlich auch einen Schlüssel zum Firmengebäude. Ohne bewusst darauf zu achten hatte Markus S. diesen Schlüssel über Nacht in seinem Auto (geparkt am Firmengelände) vergessen. Das Auto wurde in dieser Nacht aufgebrochen, der Schlüssel zum Firmengebäude wurde entwendet.
Nun hatten die Diebe leichtes Spiel. Noch in der gleichen Nacht wurde das Firmengebäude "ausgeräumt".
Die betroffene Versicherung weigerte sich, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der über mehrere Instanzen geführte Prozess landete schlussendlich beim OGH, der folgendes Urteil fällte:
Werden Schlüssel aus einem versperrten KFZ gestohlen und damit Sachen aus einem versicherten Gebäude entwendet, besteht kein Versicherungsschutz! Der Schaden ist nur gedeckt wenn der Schlüssel aus einem Gebäude gestohlen wird, ein KFZ ist laut dem OGH-Urteil kein Gebäude.
TIPP: Haus- oder Wohnungsschlüssel - auch wenn von außen nicht sichtbar - nie im Auto lassen!
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