August 2011  .  Franken, Rauchmelder & Alkohol am Steuer

 

Alkohol am Steuer hat schwerwiegende rechtliche Folgen

Verkehrssünden kommen in Österreich empfindlich teuer. Vor allem bei alkoholisierten Lenkern gibt es mittlerweile keine „Gnade“ mehr: Zwei bis drei durchschnittliche Monatsgehälter kann ein ausgeprägter Schwips am Steuer schon kosten.
 

292 Menschen kamen im Vorjahr auf Österreichs Straßen in ihrem Pkw ums Leben. Davon hatten 32 Lenker einen höheren Alkoholgehalt im Blut als „erlaubt“. Dem stehen im Jahr 2010 um ein Fünftel mehr Alkoholkontrollen gegenüber – 1,03 Millionen Mal hat die österreichische Polizei im Vorjahr einen „Alkotest“ durchgeführt.
 

Dass dabei weniger alkoholisierte Lenker erwischt wurden (37.519 Piloten hatten mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut) ist für das Innenministerium ein „deutliches Indiz dafür, dass die Erhöhung der Kontrolldichte Wirkung zeigte“. Glaubt man diesen Zahlen, so fahren 96,3 Prozent aller Lenker nicht alkoholisiert.
 

Alkohol für „Probe-Lenker“ und Trucker tabu

Grundsätzlich gelten in Österreich 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut als gesetzliche Obergrenze. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer sind es sogar nur 0,1 Promille.
 

Wem im Zuge einer Verkehrskontrolle ein zu hoher Alkoholwert nachgewiesen wird, dem drohen, je nach Schwere der Alkoholisierung, unterschiedliche Konsequenzen. Folgende Strafrahmen gelten:

  • Fahren bei 0,5 - 0,79 Promille: Verwaltungsstrafe von 300 Euro bis 3.700 Euro. Bereits beim ersten Vergehen gibt es dazu auch eine Vormerkung im Führerscheinregister. Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer erwischt, kann die Behörde außerdem Maßnahmen wie eine Nachschulung durch Psychologen anordnen. Beim dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren oder auch nach einem Unfall ist der Führerschein für mindestens drei Monate weg.
  • Fahren bei 0,8 - 1,19 Promille: Verwaltungsstrafe von mindestens 800 Euro. Die Höchststrafe liegt auch hier bei 3.700 Euro. Allerdings ist bereits bei der ersten „Alkofahrt“ der Führerschein für ein Monat weg. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, wird der Führerschein sogar für mindestens drei Monate entzogen. Darüber hinaus wird ein Verkehrscoaching angeordnet.
  • Fahren bei 1,2 - 1,59 Promille: Verwaltungsstrafe von 1.200 bis 4.400 Euro. Den Führerschein ist man sofort für mindestens vier Monate los, eine kostenpflichtige Nachschulung ist unausweichlich.
  • Fahren ab 1,6 Promille: Verwaltungsstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro. Außerdem folgt ein sofortiger Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. Weiters blühen dem Alkolenker eine Nachschulung, ein Termin beim Amtsarzt, der eine eventuelle Alkoholabhängigkeit feststellen könnte, sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung.
     

Kein Versicherungsschutz bei alkoholisierten Fahrten

Bei Wiederholungsdelikten verlängert sich – je nach dem Grad der jeweiligen Alkoholisierung – die Mindestdauer der Entziehung der Lenkberechtigung auf bis zu einem Jahr.
 

Hinzu kommt, dass dem Alkolenker noch eine ganze Reihe zusätzlicher Probleme droht. Abgesehen davon, dass eigene Ersatzansprüche – etwa an die eigene Rechtsschutz- und Kaskoversicherung – verloren gehen, kann sich die Haftpflichtversicherung bei Schadenersatzforderungen des Unfallopfers bis zu 11.000 Euro von einem Alkoholisierten zurückfordern.
 

Im Fall einer Behinderung des Unfallopfers können bei unzureichender Versicherungssumme lebenslange Entschädigungszahlungen mitunter auch Existenz bedrohende Folgen für den Verursacher haben.
 

Mitfahrer riskieren Schmerzensgeldforderungen

Eine strafrechtliche Verfolgung, bis hin zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, ist nach Alkoholunfällen ebenfalls nicht auszuschließen. Selbst wenn der Alkoholisierungsgrad unter dem gesetzlichen Limit von 0,5 Promille liegt, kann das für den Lenker haftungs- oder gar strafrechtliche Folgen haben.
 

Aber auch dem Mitfahrer droht ein Verlust an Schmerzengeld-Ansprüchen bei Verletzung, so er wissentlich zu einem alkoholisierten Lenker ins Auto gestiegen ist.
 

Drakonische Strafen auch bei anderen „Verkehrssünden“

Weitere Informationen dazu gibt es in einer neuen Broschüre des Verkehrsministeriums „Führerscheinvormerksystem und andere Rechtsfolgen schwerer Verkehrsübertretungen“. Darin sind auch die drohenden Strafen bei weiteren Verkehrsvergehen genau nachzulesen.
 

Bei den Delikten „schwerer technischer Mangel“ oder „Kind nicht mit einem Kindersitz oder Sitzpolster gesichert oder Sicherheitsgurt nicht oder falsch verwendet“ können Geldbußen bis zu 5.000 Euro verordnet werden. In vielen Fällen übersteigt somit der Strafrahmen wohl den Wert des Fahrzeugs.
 

Etwas billiger – bis zu 2.180 Euro drohen hier – kommt man davon, hat man ein „Rotlicht oder eine Stopptafel ignoriert und dadurch einem anderen Verkehrsteilnehmer den Vorrang genommen“, bei einem „Sicherheitsabstand von 0,2 bis unter 0,4 Sekunden“, bei der Gefährdung eines Fußgängers, „der einen Schutzweg vorschriftsmäßig benützt hat“ (man beachte das Wort vorschriftsmäßig“) sowie beim Befahren einer „mit rotem Licht oder Schranken“ gesperrten Eisenbahnkreuzung.
 

Bei all diesen Delikten ist eine Verwaltungsstrafe automatisch mit einer Vormerkung im Führerscheinregister verbunden. Ausgesprochen werden diese Strafen fast ausschließlich ohne irgendeine Beeinträchtigung von fremdem Leben oder Eigentum.
 

Ob das außer Rand und Band geratene Strafausmaß dazu beiträgt, die Sicherheit auf Österreichs Straßen zu erhöhen, ist somit mehr als zweifelhaft. Vorsicht ist jedenfalls immer geboten – vor allem vor dem nächsten Wachorgan.


 
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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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