Mehr als 211.000 Pensionen aus der Sozialversicherung wurden 2011 wegen geminderter Arbeits- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt – das sind über neun Prozent aller Pensionen. Das geht aus Daten des Hauptverbandes hervor. Im Durchschnitt aller Sozialversicherungs-Träger belief sich 2011 eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Pension je Betroffenen auf 1.027 Euro.

Die Zahl der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Pensionen aufgrund geminderter Berufs- beziehungsweise Erwerbsfähigkeit hat im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich zugenommen. Lag sie 2001 noch bei knapp 146.000, so stieg sie bis 2011 auf 211.144. Das geht aus Daten der österreichischen Sozialversicherung hervor.

 

Pensionen aufgrund geminderter Arbeits- beziehungsweise Erwerbsfähigkeit

Jahr**

Anzahl der Pensionen aufgrund geminderter Arbeits- beziehungsweise Erwerbsfähigkeit*

Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent

Gesamtzahl aller Pensionen

Anteil der Pensionen wegen geminderter Arbeits- beziehungsweise Erwerbsfähigkeit* am gesamten Pensionsstand in Prozent

2001

145.474

1.993.264

7,30%

2002

151.031

+3,82

2.008.001

7,52

2003

156.619

+3,70

2.015.204

7,77

2004

174.576

+11,47

2.041.997

8,55

2005

188.331

+7,88

2.069.304

9,10

2006

196.731

+4,46

2.095.075

9,39

2007

203.025

+3,20

2.125.404

9,55

2008

205.216

+1,08

2.153.173

9,53

2009

206.796

+0,77

2.189.159

9,45

2010

209.431

+1,27

2.219.923

9,43

2011

211.144

+0,81

2.249.152

9,39

* von Personen vor dem 60./65. Lebensjahr. ** jeweils Dezember.

Daten: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Im Schnitt wurden Männern 1.027 Euro ausgezahlt, Frauen 788 Euro

Die durchschnittliche Höhe einer Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeits-Pension belief sich im Dezember 2011 auf 1.027 Euro. Bei Männern lag der Durchschnittswert mit 1.130 deutlich höher als bei Frauen, wo er 788 Euro betrug.

Am niedrigsten war die durchschnittliche Pensionshöhe bei Arbeitern (Versicherte der Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA)) mit 971 Euro. Angestellte Arbeitnehmer (PVA-Versicherte) kamen auf einen Durchschnittsbetrag von 1.165 Euro. Für Versicherte der Sozialversicherungs-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft weist der Hauptverband fast den gleich hohen Wert aus: 1.161 Euro.

Durchschnittliche Höhe der Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Pensionen

Versicherungsträger

Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Pensionshöhe von Männern und Frauen* in Euro

Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Pensionshöhe von Männern* in Euro

Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Pensionshöhe von Frauen* in Euro

* vor dem 60./65. Lebensjahr; einschließlich Ausgleichszulage und Kinderzuschuss (ohne Pflegegeld und Familienbeihilfe); Daten gelten für Dezember 2011; alle Angaben in Euro.

Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungs-Träger

PVA/Arbeiter

971

1.053

716

PVA/Angestellte

1.165

1.413

895

VAEB/Eisenbahnen

1.179

1.229

896

VAEB/Bergbau

1.239

1.245

1.152

SVA der gewerblichen Wirtschaft

1.161

1.228

860

SVA der Bauern

914

1.018

657

VA des österr. Notariates

3.129

3.129

Alle Versicherungsträger

1.027

1.130

788

Psychische Erkrankungen größte Einzelgruppe

Der größte Teil der Neuzugänge bei Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeits-Pensionen entfiel laut Hauptverband im Jahr 2011 auf psychische Krankheiten. Ihr Anteil belief sich auf rund ein Drittel. Nur knapp dahinter zweitgrößte Gruppe waren „Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes“, gefolgt von den Krankheiten des Kreislaufsystems mit einem Anteil von etwas mehr als einem Zehntel.

Dass psychische Erkrankungen nicht nur den relativ größten Teil ausmachen, sondern dass dieses Problem zunimmt, stellte der Hauptverband im Sommer 2012 fest: „900.000 Menschen in Österreich nehmen das Gesundheitssystem wegen psychischer Erkrankungen in Anspruch, mit auffällig starker Wachstumsdynamik.“

Die psychisch bedingten Krankenstände stiegen laut Sozialversicherung innerhalb von zwei Jahren um 22 Prozent, jene aufgrund körperlicher Diagnosen aber nur um zehn Prozent. Die durchschnittliche Dauer der psychisch bedingten Krankenstände sei zudem mit etwa 40 Tagen erheblich höher als jene mit körperlichen Diagnosen, die durchschnittlich elf Tage dauerten.

Finanzielle Sicherheit, auch im Krisenfall

Wie die Zahlen zeigen, ist die gesetzliche Absicherung bei einer eintretenden Berufs- oder Erwerbsminderung begrenzt. In der Regel entsteht dadurch eine Einkommenslücke zum bisherigen Aktiveinkommen. Die private Versicherungswirtschaft bietet Lösungen an, um einen fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Schutz abzudecken.

Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung zahlt beispielsweise eine vereinbarte Rente, wenn der Versicherte nach einem Unfall oder aufgrund einer Krankheit dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Da diverse Vertragsgestaltungen möglich sind und insbesondere der persönliche Bedarf für einen individuell passenden Versicherungsschutz berücksichtigt werden sollte, ist es empfehlenswert, sich von einem Versicherungsfachmann entsprechend beraten zu lassen.

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