Wissen Sie eigentlich ...

 

… über diese gesetzlichen Neuerungen Bescheid?

 

Diese gesetzlichen Neuerungen sind seit Kurzem für Herrn und Frau Österreicher relevant:

 

Handwerkerbonus - ab 01.07.2016 gibt es bis zu 600 Euro zurück

Mit dem sog. „Handwerkerbonus“ sollen Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich aktiv gefördert und ein Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit geleistet werden.

 

Er beträgt pro Jahr (und Förderungswerber) maximal 600 Euro. Konkret wird ein Zuschuss in der Höhe von 20% der Nettokosten (maximal € 3.000 pro Jahr) gewährt. Jede Rechnung muss dabei mindestens 200 Euro betragen.

 

Warten Sie nicht zu lange! Es gibt pro Jahr nur ein begrenztes Gesamtfördervolumen. Ist dieses ausgeschöpft, so können keine Förderungen mehr ausbezahlt werden.

 

Weitere Infos dazu finden Sie hier.

 

Roaming-Gebühren – seit 30.04.2016 deutlich gesenkt

Ab 15.07.2017 werden teure Roaming-Gebühren innerhalb der EU der Vergangenheit angehören. In der Übergangsphase von 30. April 2016 bis 14. Juni 2017 dürfen Betreiber zusätzlich zum inländischen Endkundenpreis einen Roaming-Aufschlag verrechnen, ohne dabei bestimmte Höchstentgelte zu überschreiten.

 

Bei Tarifen mit inkludierten Einheiten darf zusätzlich zu den (verrechneten) inländischen Einheiten ein maximaler Aufschlag je Minute, SMS oder MB verrechnet werden.

  • Abgehende Anrufe: 0,06 Euro
  • SMS: 0,024 Euro, für den Empfang darf kein Aufschlag verrechnet werden
  • Daten: 0,06 Euro/MB, dies gilt auch für MMS falls diese inkludiert sind

Bei Tarifen, bei denen pro Einheit verrechnet wird, darf der Betreiber, wenn er einen Aufschlag auf den nationalen Preis verrechnet, die nachstehenden maximalen Entgelte (inländischer Endkundenpreis + Aufschlag, inklusive Ust.) verrechnen.

  • Abgehende Anrufe: 0,228 Euro
  • SMS: 0,072 Euro
  • Daten/MMS: 0,24 Euro/MB beziehungsweise pro MMS

Für ankommende Anrufe darf nur ein maximales Entgelt von 0,01368 Euro (inklusive Ust.) verrechnet werden.

 

Telefonieren am Steuer – gesetzliche Neuerung ab Ende Mai

Bisher war entsprechend dem KFG (Kraftfahrzeuggesetz) nur das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten. Eine gesetzliche Regelung zum Schreiben einer SMS oder zum Surfen im Internet wurde bis dato vergeblich gesucht. Dies wurde jetzt nachgeholt.

 

Mit dem Lesen und Schreiben einer SMS oder E-Mail bzw. dem Surfen im Internet ist nun Schluss. In Zukunft ist am Steuer ausschließlich das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung und das Verwenden des Handys als Navigationsgerät - sofern eine Halterung an der Windschutzscheibe existiert - erlaubt. Alles andere wird mit Strafen in der Höhe von 50 Euro (72 Euro bei Anzeigen) gehandhabt.

 

Fazit:

Auch wenn Sie an der roten Ampel stehen oder sich im Stop-and-Go-Verkehr quälen, lassen Sie Ihr Smartphone in der Mittelkonsole.

 

Experten-Tipp

 

Mietauto im Urlaub – achten Sie auf das Kleingedruckte!

 

Strand, Sonne, Meer: Viele Urlauber reisen bequem mit dem Flieger ins Urlaubsdomizil und mieten vor Ort ein Fahrzeug, um das Land zu erkunden. Doch wer aufs Mietauto abfährt, muss so manche Einschränkung mitbedenken.

 

Wer darf das Auto lenken?

Verträge für Mietfahrzeuge beziehen sich unter Umständen nur auf eine Person – jeder weitere Lenker muss vorab gemeldet werden und dafür können zusätzliche Gebühren anfallen. Manche Vermieter geben ein Mindest- oder Höchstalter vor oder fordern mehrjährige Fahrpraxis. In Ländern außerhalb der EU ist womöglich ein Internationaler Führerschein erforderlich.

 

Wohin soll die Fahrt gehen?

Die Bewegungsfreiheit mit dem Mietauto ist nicht grenzenlos: So könnten - mitunter abhängig vom Fahrzeugmodell - die Benutzung von Fähren oder Grenzübertritte vertraglich ausgeschlossen sein oder Kilometerbeschränkungen nachträglich teuer werden ...

 

Was ist üblich?

Für die Buchung benötigen Sie jedenfalls eine Kreditkarte, ausgestellt auf den Namen des Hauptmieters und mit entsprechendem Kreditrahmen zur Hinterlegung der Kaution. Zudem üblich: Man übernimmt das Fahrzeug vollgetankt, die vereinbarte Rückgabevariante sollten Sie prüfen und auch, welche Zusatzkosten die verspätete Übergabe oder ein anderer Rückgabeort verursachen!

 

Wie ist man abgesichert?

Um sich nicht schon beim kleinsten Kratzer größten Ärger einzuhandeln, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt. Bei einer Haftpflichtversicherung sollte die Mindestdeckung zumindest drei Millionen Euro umfassen. Unsere Empfehlung ist es, diese so hoch wie möglich zu vereinbaren. Klären Sie im Vorfeld, was bei einem Unfall nach Absicherung der Unfallstelle und Erster-Hilfe-Leistung noch zu tun ist - und holen Sie bei einer Panne die Zustimmung der Mietwagenfirma zur Abschleppung ein.

 

Weitere Informationen zur Mindestdeckung finden Sie auch hier.

 

Fazit:

Lesen Sie den Mietvertrag genau, um sich vor bösen Überraschungen zu wappnen. Und dann: Genießen Sie die Fahrt!

 


 
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