Juni 2015  .  Haussanierung, Kinder mitversichern & wertvolle Fracht im Firmenwagen

 

Volljährig und dennoch bei den Eltern mitversichert

 

(kunid) Jeder, der volljährig wird oder ist, sollte sich grundsätzlich Gedanken darüber machen, ob er auch richtig abgesichert ist. Insbesondere eine private Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeits-Versicherung und eine vernünftige Vorsorge für Krankheit und Alter sind existenziell. Doch nicht für alles muss man gleich einen eigenen Vertrag abschließen.

 

Junge Erwachsene, die noch bei ihren Eltern wohnen oder sich in der Ausbildung befinden, sind in manchen Bereichen kostenlos in den Versicherungsverträgen von Vater und/oder Mutter mitversichert. Damit lässt sich Geld sparen, ohne auf den wichtigen Versicherungsschutz verzichten zu müssen.

Beitragsfrei mitversichert

 

In vielen Privathaftpflicht- und/oder Haushalts-Polizzen der Eltern sind volljährige Kinder bis zu einem in den Versicherungsbedingungen festgelegten Alter mitversichert, wenn sie keinen eigenen Haushalt und kein regelmäßiges eigenes Einkommen haben beziehungsweise sich noch in der Ausbildung befinden. Gängige Altersgrenzen für die Mitversicherung volljähriger Kinder sind das 25. oder 27. Lebensjahr.

 

In einigen Haushaltspolizzen bleibt sogar der Hausrat von volljährigen Kindern, die unter der Altersgrenze liegen, mitversichert, wenn sie zu Ausbildungszwecken in angemieteten Räumlichkeiten wohnen, ansonsten aber bei den Eltern leben.

 

Absicherungslücken vermeiden

Auch in manchen Privat- oder Familienrechtsschutz-Verträgen der Eltern sind volljährige ledige Kinder weiter mitversichert. Vorausgesetzt, dass sie im Haushalt der Eltern wohnen und noch in der Ausbildung sind beziehungsweise kein regelmäßiges Einkommen haben und die Eltern eine Familienbeihilfe bekommen, sowie unter einer bestimmten Altersgrenze, beispielsweise dem 25. Lebensjahr, liegen.

 

Prinzipiell ist es wichtig, jede Änderung der Lebenssituation Ihrem SIVAG-Berater zu melden, damit der Versicherungsschutz entsprechend angepasst wird. So lassen sich Absicherungslücken, die durch einen Umzug, der Beendigung einer Ausbildung oder ab Volljährigkeit entstehen, vermeiden. Außerdem bieten einige Versicherer zusätzliche Möglichkeiten, Volljährige in bestehende Verträge einzuschließen oder kostengünstig abzusichern.

 

 

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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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