Auf die Piste, fertig, los... Wintersportler sollten sich absichern!

 

Bewegung im Winter macht Spaß und ist gesund, doch gerade der Wintersport birgt Verletzungsgefahren. Kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert – bei einem Unfall drohen neben gesundheitlichen auch finanzielle Probleme. 

 

Das sollte man wissen

Ob beim Schifahren, Snowboarden, Rodeln, Schlittschuhlaufen … Verletzt man sich beim Sport oder schädigt man dabei andere, ist die finanzielle Absicherung meist nur lückenhaft. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet bei Freizeitunfällen keinen Schutz, gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen übernehmen bei einem selbst verschuldeten Unfall lediglich Arzt- und Krankenhauskosten, weitere Folgekosten sind selbst zu tragen.

 

Beispiel Drittschäden

 

Wer auf dem Eis stürzt und jemanden mit den Schlittschuhkufen verletzt, beim Schilaufen nicht rechtzeitig abbremsen kann und mit einem Schifahrer kollidiert oder einen sonstigen Unfall verursacht, bei dem andere zu Schaden kommen, haftet laut Gesetz in voller Höhe. Die Kosten können Sachschäden des Unfallgegners wie etwa kaputte Skier ebenso umfassen wie anfallende Arzt- und Krankenhausausgaben und sogar lebenslange Rentenzahlungen. Um sich vor horrenden Folgen zu schützen, sollte man unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt Schadenersatzansprüche Dritter ab, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstehen – übrigens nicht nur bei der Sportausübung, sondern im gesamten Privatbereich.

 

Beispiel Ausland

 

Ereignet sich ein Sportunfall im Ausland, wird meist nur ein Teil der Behandlungskosten von der Krankenkasse erstattet – wenn überhaupt. Werden Krankentransport, Such- oder Bergrettung notwendig, muss die gerettete Person die Kosten für solche Aktionen in der Regel ganz oder zum Großteil selbst übernehmen – auch in privaten Krankenversicherungspolicen sind solche Ausgaben nicht zwingend abgesichert!

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung spannt einen umfassenden Schutzschirm: Sie übernimmt die Behandlungskosten und – wenn in der Police vereinbart – auch Rettungs- und Krankentransportkosten während eines Auslandsaufenthaltes sowie die medizinisch notwendige Rückführung von Verletzten oder Erkrankten in die Heimat. 

 

Beispiel Arbeit

 

Führt eine Unfallverletzung zur eigenen Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen, umfasst das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung während des Krankenstandes nur einen Teil des bisherigen Einkommens. Selbstständige sind gesetzlich gar nicht krankenversichert und haben keinen Krankengeldanspruch. Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung können Arbeitnehmer wie Selbstständige Einkommenseinbußen absichern.

 

Beispiel Pflege

 

Erleidet man bleibende Gesundheitsschäden, haben gesetzlich Rentenversicherte bei unfallbedingter Erwerbsminderung unter Umständen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, deren Höhe allerdings meist weit unter der bisherigen Verdiensthöhe liegt. Ist man jedoch in der Lage, einen anderen als den erlernten oder bisher ausgeübten Beruf auszuüben, entfällt dieser Anspruch; für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.

Auch hier gibt es passende Vorsorgemöglichkeiten. Eine private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine umfassende Einkommensabsicherung, private Unfallversicherungen bezahlen bei unfallbedingter Invalidität eine vereinbarte Rente und/oder eine festgelegte Summe aus. Mit diesem Kapital lassen sich Einkommen und Kosten, etwa für den behindertengerechten Umbau des Wohnraums, abdecken. Werden verunfallte Personen pflegebedürftig, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten. Eine private Pflegezusatz-Versicherung sorgt auch in solchen Fällen für finanziellen Schutz.

 

Melden Sie sich bei Ihrem/r EFS Vermittler/in, er/sie sorgt gerne für die richtige Absicherung Ihrer sportlichen Aktivitäten!

 

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