Endlich Urlaub! Sicherheit und Storno sind die Devise.

 

Der Sommer naht, die Sehnsucht nach Sonne, Strand und Meer ist groß. Nach einer verpatzten Urlaubssaison 2020 möchten dieses Jahr viele nicht auf ihren wohlverdienten Sommerurlaub verzichten.

 

Sorglos buchen

Pandemie oder nicht – eine Reise- und Stornoversicherung ist immer sinnvoll. Derzeit wenden viele Reiseversicherer den Pandemie-Ausschluss nicht an. Dies bedeutet, dass die Reiseversicherung trotz Pandemiestatus Stornodeckung gewährt und Sie auch dann Versicherungsschutz genießen, wenn Sie oder ein naher Angehöriger an Covid-19 erkranken. Ob die Stornoversicherung einspringt, weil Sie in Quarantäne müssen, hängt teilweise davon ab, ob Sie in Quarantäne müssen, weil ein naher Angehöriger an Covid-19 erkrankt ist, oder ob es sich um eine Quarantäne aufgrund eines Verdachtsfalles handelt.

 

Sicher im Urlaub und sicher zurück

Im Ausland haben Sie durch Ihre E-Card (Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der E-Card) nur einen minimalen Schutz bei Krankheit – beschränkt auf Länder der EU, Schweiz, Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina.

Übernommen werden Kosten lediglich nach österreichischen Kassentarifen. Gerade in Tourismusregionen ist es jedoch oft so, dass Sie dort nur Privatspitäler und Privatärzte vorfinden.

Die Reisekrankenversicherung hingegen übernimmt sämtliche Kosten, die mit einer medizinischen Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus verbunden sind – und hier sprechen wir schnell von vierstelligen Beträgen ... Auch die Kosten für einen Rücktransport (bei medizinischer Notwendigkeit) und die Kosten für die Überstellung eines Verstorbenen würde die Versicherung übernehmen.

 

Das Comeback der Pauschalreise

Der Reisesommer 2020 hat seine Spuren hinterlassen: gecancelte Flüge, Streitigkeiten um Refundierungen mit Reiseplattformen und Airlines. Dies umgehen viele Reisehungrige, indem wieder vermehrt auf die Buchung einer Pauschalreise gesetzt wird. Reiserechtlich sind Sie so im Stornofall bestmöglich geschützt und haben nur einen Ansprechpartner, gegen den Sie Ihre Ansprüche geltend machen müssen.

 

(Ein-)Reisebestimmungen

Leider lässt sich die Frage nach gültigen Einreisebestimmungen in andere Länder nicht per Stichtag beantworten. Geplante Öffnungstermine werden verschoben, lokale Lockdowns beschlossen … das ist nicht nur in Österreich so, sondern weltweit. Welche Urlaubsländer sich für diesen Sommer eignen ist aufgrund der dynamischen Situation im Moment immer noch schwer pauschal zu beantworten. Allerdings haben viele Länder bereits ab Pfingsten die Einreise- und Quarantänebestimmungen für Urlaubsgäste erleichtert.

 

Bitte beachten Sie die länderspezifischen Reisebestimmungen:

→ Länder von A – Z

→ Re-Open EU - Reisen innerhalb der EU

 

→ Informationen für die Rückreise nach Österreich

 

Achtung! Fluglinien haben oft eigene Bestimmungen für die Beförderung, die von den länderspezifischen Vorgaben für die Einreise abweichen können.

 

Reisewarnungen beachten

Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Allerdings wird von Reisen in Länder mit der Sicherheitsstufe 5 und 6 nachdrücklich abgeraten, es besteht hier auch kein Versicherungsschutz seitens der Reise- und Stornoversicherung. Kontrollieren Sie zwischen Buchung und Abreise, dass sich die Reisewarnstufe des Urlaubslandes nicht verändert hat.

 

Fazit

Wir raten Ihnen dringend zu einer Reise- und Stornoversicherung, damit sich der Traumurlaub nicht zum finanziellen Albtraum entwickelt - das gilt übrigens nicht nur für Urlaub im Ausland, sondern auch für Reisen in Österreich!

 

Melden Sie sich bei uns, wir freuen uns auf Ihre Fragen und darauf, Sie für Ihren bevorstehenden Urlaub richtig abzusichern.

Folgenschwere Unachtsamkeit: Zahlungsverzug bei Versicherungsprämien

 

In der Hektik des Alltages kann es schnell passieren und man vergisst eine Rechnung einzuzahlen. Meist ist das kein Drama: man überweist den fälligen Betrag – inklusive ev. angefallener Mahnspesen – und der Fall ist erledigt. Etwas anders sieht die Sache allerdings aus, wenn man vergisst, seine Versicherungsprämie fristgerecht zu bezahlen. Dies kann im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

 

Erst- bzw. Einmalprämie

Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die erste Prämie innerhalb von 14 Tagen einzubezahlen. Andernfalls riskiert man, dass sich der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei hält. Zudem kann der Versicherer in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.

 

Folgeprämie

Bei Nichteinzahlung einer Folgeprämie muss der Versicherer den Versicherten „qualifiziert“ mahnen, ihn also über die Rechtsfolgen aufklären und eine 14-tägige Nachfrist setzen. Wird die Prämie innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen – dies kann besonders in der Krankenversicherung folgenschwere Auswirkungen haben.

 
Keine Zahlung – kein Versicherungsschutz – kein Kennzeichen

Eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung, um für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zu erhalten. Wer die Prämie nicht einzahlt, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz. Der Eintritt der Leistungsfreiheit wird von der Versicherung auch der Zulassungsbehörde gemeldet und es kommt in weiterer Folge zu einer Abnahme der Kennzeichen.

 

Fazit

Ein verloren gegangener Zahlschein, Stress oder längere Abwesenheit sind zwar nachvollziehbare Gründe für eine nicht oder zu spät bezahlte Versicherungsprämie, schützen aber nicht vor den Folgen.

 

Unser Tipp: Erteilen Sie dem Versicherer ein Lastschriftmandat, dann brauchen Sie nicht mehr an die fristgerechte Überweisung der Prämie denken und stellen so sicher, dass Sie Ihren Versicherungsschutz nicht verlieren.

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