Experten-Tipp

 

Sommergewitter - wann braucht man einen Blitzschutz?

 

Jährlich gehen über 280.000 Blitze über Österreich nieder, die einen Versicherungsschaden von etwa 25 Mio. Euro anrichten. Ein heftiger Gewittertag in Österreich produziert einige tausend Blitzschläge. Die meisten Blitze werden im Zeitraum Mai bis September gezählt.

 

Wissen Sie eigentlich, ob Sie einen Blitzschutz benötigen und wenn ja, in welchem Intervall dieser gewartet werden muss?

 

Wo Blitzschutzanlagen vorgeschrieben sind

 

Auf öffentlichen Gebäuden, Betrieben, Arbeitsstätten, Bürogebäuden und Wohnhäusern mit mehr als drei Wohneinheiten ist ein Blitzschutz zwingend vorgeschrieben.

 

Bei einem Einfamilienhaus oder landwirtschaftlichem Gebäude nur dann, wenn sich eine Antenne oder SAT-Anlage am Dach befindet.

 

 

Wie oft muss eine Blitzschutzanlage gewartet werden?

 

Die Wartungsintervalle sind wie folgt:

  • Blitzschutzanlagen in explosions- und feuergefährdeten Bereichen: jährlich
  • Öffentliche Gebäude, Arbeitsstätten, Schulen: alle drei Jahre
  • Wohnhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten und landwirtschaftliche Gebäude: alle fünf Jahre
  • Einfamilienhäuser: alle zehn Jahre

 

Lassen Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Eigenheimversicherung kontrollieren. Es hilft der beste Versicherungsschutz nur bedingt, wenn Sie unterversichert oder etwaige Nebengebäude vielleicht gar nicht mitversichert sind.

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
Infos zu
 
Titel
 
Vorname
Nachname
 
Telefon
 
E-Mail
Mitteilung
 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
VA-Bauer OG
Versicherungsagentur . Vermögensberatung

 

   
Pirching 101, A-8200 Hofstätten an der Raab
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 (0) 3112 93 080
+43 (0) 3112 93 080-22

 

office@va-bauer.at
www.va-bauer.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Bildnachweis  | © Roderick Eime