01/2013
 
 
 
 

Die seit 2013 geltenden Beiträge in der Sozialversicherung haben sich im Vergleich zu 2012 teilweise erhöht. Und auch die geänderten Verdienstgrenzen kosten den Bürger letztendlich mehr.

Einige Beitragssätze in der österreichischen Sozialversicherung, also die Prozentsätze des jeweiligen Einkommens, die ein Versicherter für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und/oder Pensionsversicherung zu zahlen hat, sind in 2013 im Vergleich zu 2012 gleich geblieben. Jedoch nicht alle.

Änderungen bei den Beitragssätzen

Für Beamte beträgt der Beitragssatz für die Krankenversicherung ab 2013 statt 7,65 Prozent nun 7,30 Prozent. Zwar ist der Anteil des Dienstnehmers, also des Beamten, bei 4,1 Prozent gleich geblieben, doch der Dienstgeber muss seit 2013 nur noch 3,20 Prozent statt wie in 2012 3,55 Prozent zahlen.

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für Gewerbetreibende, Freiberufler und Neue Selbstständige wurde ab 2013 um 23 Cent auf 8,48 Euro im Monat erhöht.

In der Pensionsversicherung zahlten Gewerbetreibende und Neue Selbstständige nun je einen Beitragssatz von 18,5 Prozent, letztes Jahr waren es noch je 17,5 Prozent. Bauern hatten in 2012 noch einen Beitragssatz von 15,5 Prozent, seit dem 1. Jänner 2013 wird ihnen 16,0 Prozent und ab dem 1. Juli 2013 dann 16,5 Prozent berechnet.

Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage gibt an, bis zu welcher maximalen Einkommenshöhe des Versicherten Beiträge für die österreichische Sozialversicherung verlangt werden. Wer monatlich mehr verdient, muss für den Betrag, der die Höchstbeitragsgrundlage übersteigt, keinen weiteren Sozialversicherungs-Beitrag entrichten.

Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetzes (ASVG), also für die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosen-Versicherung, wurden die Höchstbeitrags-Grundlagen von monatlichen 4.230 Euro in 2012 auf 4.440 Euro pro Monat in 2013 angehoben.

Für Versicherte, die durch das Gewerbliche Sozialversicherungs-Gesetz (GSVG) und das Bauern-Sozialversicherungs-Gesetz (BSVG) als pflichtversichert gelten, gilt ab 2013 ein monatlicher Höchstbeitrag von 5.180 Euro zur gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung. Bisher waren es 4.935,00 Euro im Monat.

Gesetzesgrundlagen der Sozialversicherung

Die meisten Personen und deren Angehörigen sind in Österreich in einer Sozialversicherung pflichtversichert. Für die Absicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und/oder Pensionsversicherung wird in der Regel von Personen mit einem Einkommen ein monatlicher Beitrag verlangt. Je nach beruflicher Tätigkeit sind für die Absicherung in der Sozialversicherung unterschiedliche Gesetze maßgebend.

Das Allgemeine Sozialversicherungs-Gesetz (ASVG) regelt die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der in Österreich unselbstständig beschäftigten Personen sowie die gesetzliche Krankenversicherung der Pensionisten und die soziale Unfallversicherung bestimmter selbstständig Erwerbstätiger.

Der Sozialversicherungs-Schutz für die Kranken- und Unfallversicherung wird für Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen oder aufgrund dieses Dienstverhältnisses einen Ruhegenuss haben, durch das Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungs-Gesetz (B-KUVG) geregelt.

Das Gewerbliche Sozialversicherungs-Gesetz (GSVG) regelt die soziale Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für die meisten im Inland selbstständig Erwerbstätigen wie auch für die sogenannten Neuen Selbstständigen.

Für Ärzte, Apotheker und Patentanwälte ist das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbstständig Erwerbstätiger (FSVG) bei der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung entscheidend.

Das Bauern-Sozialversicherungs-Gesetz (BSVG) ist für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für selbstständig Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft und ihre Angehörigen maßgebend.

Neue Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht beginnt beim ASVG seit 2013 ab Einnahmen von 386,80 Euro (bisher 376,26 Euro) im Monat beziehungsweise 29,70 Euro (bisher 28,89 Euro) pro Tag.

Auch für nebenberuflich Neue Selbstständige gilt nach dem GSVG als unteres Limit in 2013 der Betrag von 386,80 Euro monatlich, 2012 waren es 376,26 Euro.

Für hauptberuflich Neue Selbstständige sind es wie letztes Jahr 537,78 Euro im Monat.

Pflege- und Krankenversicherung sowie Pensionen

Änderungen in der Krankenversicherung: Die Rezeptgebühr ist seit 2013 um 15 Cent auf 5,30 Euro gestiegen. Die untere monatliche Nettoverdienstgrenze für Personen, die sich von der Rezeptgebühr befreien lassen wollen, wurde für Alleinstehende von 814,82 Euro auf 837,63 Euro und für Ehepaare von 1.221,68 Euro auf 1.255,89 Euro angehoben. Bei chronisch Kranken können sich Alleinstehende mit einem maximalen Monatsverdienst von 963,27 Euro, bei Ehepaare sind es 1.444,27 Euro, von der Rezeptgebühr befreien lassen. Je Kind erhöht sich Verdienstgrenze um 129,24 Euro.

Nicht geändert haben sich die Beträge, die man als Pflegegeld erhält. Sie reichen von monatlich 154,20 Euro in der Stufe 1 bis zu 1.655,80 Euro in der Stufe 7. Auch wenn sich die Summen im ersten Moment relativ hoch anhören – mit ihnen allein ist der tatsächliche Bedarf an pflegerischer Unterstützung in den wenigsten Fällen abzudecken. Wer sich daher nicht rechtzeitig um eine private Pflegeversicherung kümmert, muss im Pflegefall mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen, da die Pflege oftmals mehr kostet, als die Pension und das Pflegegeld zusammen.

Die Pensionen sind zum 1. Jänner 2013 um 1,8 Prozent erhöht worden. Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2012 werden erst ab 1. Jänner 2014 angepasst. Alle neuen Werte und auch die Bestimmungen für das Kinderbetreuungsgeld können beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger online aufgerufen werden.

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