Unser neues Service für unsere Kunden!
 
 
 
 

(kunid) Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und Richtlinien für den Straßenverkehr. Dies sollten Urlauber beachten, um Schwierigkeiten und/oder ein hohes Bußgeld zu vermeiden. So gibt es beispielsweise unterschiedlich geregelte Geschwindigkeits-Beschränkungen aber auch diverse hierzulande nicht bekannte Pflichten beim Autofahren.

In allen Ländern gibt es bis auf wenige Ausnahmen allgemein geltende Geschwindigkeits-Beschränkungen für Autobahnen und Schnellstraßen sowie auf Straßen inner- und außerhalb von Ortschaften. Je nach Bedarfsfall können jedoch Hinweisschilder ein anderes Tempolimit vorschreiben.

Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten hält, muss teils mit enormen Geldbußen von bis zu einigen Hundert Euro rechnen. So sind Bußgelder in Italien von über 700 Euro und in Großbritannien sogar bis zu 5.800 Euro möglich.

Auf den Tacho achten

Wie in Österreich auch, gilt in den meisten europäischen Ländern innerorts eine Geschwindigkeits-Beschränkung von 50 km/h. In Großbritannien darf nur 48 km/h gefahren werden, in Andorra 40 km/h und in Albanien nur zwischen 35 und 40 km/h. Während auf den Landstraßen in Finnland, Deutschland und hierzulande normalerweise 100 km/h und in Großbritannien 96 km/h gefahren werden dürfen, sind es in zahlreichen Staaten in Europa 90 km/h.

In Ländern wie Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Malta, den Niederlanden, Norwegen, der Schweiz, Serbien, Zypern gilt außerorts sogar ein Tempolimit von 80 km/h. Je nach Beschilderung sind in Albanien nur 60 bis 90 km/h zulässig. Auf Deutschlands Autobahnen gibt es, abgesehen von möglichen Einschränkungen durch Verkehrsschilder, kein vorgeschriebenes Tempolimit. Die Geschwindigkeits-Begrenzung in anderen Ländern liegt in der Regel zwischen 90 und 130 km/h.

Maximal 120 km/h sind auf den Autobahnen in Belgien, Finnland, Griechenland, Irland, Mazedonien, den Niederlanden, Portugal, der Schweiz, Serbien, Spanien und der Türkei sowie auf zahlreichen Autobahnstrecken in Schweden zulässig. In Großbritannien sind 112 km/h erlaubt. Nur 110 km/h dürfen es auf den Autobahnen von Russland, Estland und Lettland sein. Eine 100-km/h-Grenze gilt in Montenegro sowie Zypern und zwischen 90 bis 100 km/h sind in Norwegen erlaubt.

Tempolimits bei Regenwetter und für Fahranfänger

Schnell- oder Expressstraßen, die keine ausgewiesenen Autobahnen sind, haben oftmals andere Tempolimits. So gelten beispielsweise 80 km/h für Norwegen, 90 km/h für Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Russland und die Türkei. 100 km/h dürfen in Bosnien-Herzegowina, Irland, Mazedonien, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, der Schweiz, Serbien, Slowenien und Spanien gefahren werden.

Besondere Tempolimits gibt es in einigen Ländern bei Regenwetter. So sind in Frankreich dann nur 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen erlaubt. Ebenfalls auf 110 km/h begrenzt sind Regenfahrten auf Autobahnen in Italien und Luxemburg. In Italien sind es auf Landstraßen 90 km/h.

Für Pkw mit Anhänger, Wohnmobile oder auch Motorräder gelten teils andere Tempolimits. Manche Staaten haben auch eine Maximalgeschwindigkeit für Fahranfänger. Die beträgt zum Beispiel in Portugal 90 km/h und in Estland 70 km/h. In Frankreich gilt für Fahranfänger das gleiche Geschwindigkeitslimit wie bei Fahrten im Regen, in Italien sind es auf Autobahnen 100 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h.

Ein Gläschen in Ehren ist oft schon eines zu viel

Beim Thema Alkohol am Steuer sind einige Länder noch strenger als die Promillegrenze von 0,5 Promille, die hierzulande gilt. In Bosnien-Herzegowina beträgt die Grenze 0,3 Promille und in Norwegen, Polen und Schweden 0,2 Promille. In Estland, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn liegt die Promillegrenze sogar bei 0,0 Promille – hier ist also jedes Glas Alkohol bereits eines zu viel. Dies gilt übrigens auch für Fahranfänger in Deutschland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Mazedonien, Serbien und in Bosnien-Herzegowina.

Wer sich nicht daran hält, muss in vielen Ländern mit hohen Geldstrafen oder sogar mit einer Haftstrafe rechnen. Zum Beispiel kostet das Fahren mit über 0,8 Promille in Frankreich bis 4.500 Euro, in Italien zwischen 800 Euro bis knapp 7.000 Euro und in Belgien sogar bis zu 11.000 Euro. In Norwegen, Italien, Frankreich, Lettland, Luxemburg, Serbien, Spanien, der Türkei und in Großbritannien kann das Überschreiten der vorgeschriebenen Promillegrenze auch mit Gefängnis bestraft werden.

Übrigens: Ab 1. Juli 2012 ist in Frankreich die Mitnahme eines Alkoholtests in Pkws Pflicht. Jeder Fahrer muss ein unbenutztes Alkoholtest-Set im Fahrzeug mitführen. Die entsprechenden Einwegsets gibt es in Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen für rund zwei bis fünf Euro.

Vom Verbandskasten bis zur Lichtpflicht

Grundsätzlich ist es für Autofahrer sinnvoll, Warnwesten, einen Verbandskasten sowie ein Warndreieck dabei zu haben. Eine Mitführpflicht für Verbandskasten und Warndreieck besteht für fast alle europäischen Länder. Das Tragen einer Warnweste bei einer Panne oder einem Unfall ist in vielen Ländern Pflicht.

Die Verpflichtung, eine Warnweste im Auto zu haben besteht für Frankreich, Norwegen, Portugal, Rumänien, Serbien, Spanien und Tschechien. In Belgien, Bulgarien, Dänemark, Griechenland und Großbritannien muss zusätzlich noch ein Feuerlöscher mitgeführt werden.

Beachtet werden sollte außerdem, dass in einigen Ländern eine sogenannte Lichtpflicht besteht, das heißt, hier darf nur mit Licht gefahren werden. Dies gilt beispielsweise auf allen Straßen in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Norwegen, Polen, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und in Kroatien von Oktober bis März. Auf Autobahnen sowie außerorts besteht Lichtpflicht in Italien, Rumänien, Russland und Ungarn.

Was, wenn die Verkehrsregeln missachtet wurden

Auch Strafzettel aus dem Ausland sollten bezahlt werden, denn mittlerweile werden ausländische Bußgelder von Österreichs Behörden eingetrieben. Grundsätzlich sollte man sich daher vor Urlaubsantritt genau über die im Ferienland geltenden Verkehrsregeln informieren. Hilfreich sind hierzu die Länderdatenbanken der Automobilklubs ÖAMTC und ARBÖ.

Wer zu Unrecht beschuldigt wird, eine Verkehrsvorschrift übertreten zu haben, kann sich nicht nur im In- sondern auch Ausland dagegen wehren. In fremden Ländern ist es jedoch sinnvoll, vor Ort einen deutschsprachigen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen zu können.

Mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung werden neben den Gerichts- und normalen Anwaltskosten auch diese Ausgaben übernommen, wenn der Versicherer eine Deckungszusage erteilt hat. Die Versicherung hilft unter anderem auch, wenn ein Gericht vom Versicherten eine Kaution verlangt, damit ihm beispielsweise nach einem Unfall mit unklaren Schuldverhältnissen eine Untersuchungshaft im Ausland erspart bleibt.

Informationen zu:
Firma:
Titel:
Vorname:
Nachname:
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
E-Mail Adresse:
Sonstiges:
Ja, ich möchte kontaktiert werden.
 

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
 
 

 

Newsletter weiterleiten >

 

Kaudela & Co GmbH
Versicherungsmakler u. Berater in Versicherungsangelegenheiten


2120 Wolkersdorf, Haasgasse 6, Informationen lt. ECG

 

Telefon +43 2245 / 2469         |    www.kaudela.com
Telefax +43 2245 / 2469-20    |    office@kaudela.com

 

 
 

Newsletter abbestellen


Bildnachweis  | © Milestoned | © dullhunk | © badkleinkirchheim