ARGE MED-Newsletter 07/2020


Corona und Arzthaftung

 

War ja klar, dass Covid-19 am Thema Arzthaftung nicht spurlos verbeigehen wird. Der nachstehende Rechtsfall demonstriert die schwerwiegenden Folgen auch für strafrechtliche Haftungsgefahren für Ärzte.

 

Die Staatsanwaltschaft Salzburg ermittelt laut Bericht des ORF gegen einen Narkosearzt aus Salzburg wegen „fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“. Der Mann hat sich im März im Paznaun in Tirol aufgehalten und sich mutmaßlich dort mit dem Coronavirus angesteckt.

Aufgrund seiner Symptomfreiheit hat der betroffene Mediziner nach seiner Rückkehr aus der Region um Ischgl mehrere Tage im Krankenhaus gearbeitet bzw. auch bei Hubschraubereinsätzen teilgenommen und laut Ermittlungen Kontakt zu rund 100 Personen aus dem Sanitätsbereich gehabt. Betroffen sind unter anderem 33 Ärzte, 53 Pflegepersonen, 18 Patienten, drei Flugsanitäter und ein Pilot eines Notarzthubschraubers.

Am 13. März meldete er sich freiwillig zum Test, nachdem bekannt wurde, dass Personen, die seit 28. Februar im Paznaun waren, 14 Tage Quarantäne einhalten müssen.

Nachdem eine Infektion bestätigt wurde, steht nach einer Anzeige wegen fahrlässiger Gefährdung nun auch die Frage im Raum, ob der Mediziner von einer Covid-19-Infektion gewusst habe, als er wieder in den Dienst getreten ist.

 

Ein Verdacht ist schnell erhoben! Stellen Sie daher gemeinsam mit Ihrem Berater sicher, dass Sie für alle Ihre Tätigkeiten auch gegen strafrechtliche Verfolgung optimal abgesichert sind. Und weisen Sie auch Kollegen auf das häufig immer noch unterschätzte strafrechtliche Haftungsrisiko hin.

 

Weitere Informationen:

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