ARGE MED-Newsletter 7/2021


Erste Entschädigungen für 16 Corona-Impfopfer

 

Bedeuten die geringen Entschädigungen für Impfopfer, dass Forderungen gegen Ärzte wahrscheinlicher werden?

 

Anfang des Monats berichteten Medien über die ersten Entschädigungen an Corona-Impfopfer bzw. deren Hinterbliebene in Österreich. Pauschal zahlte das Sozialministerium 1.305,50 Euro pro Fall aus. Völlig ungenügend, wie Patientenanwälte erwartungsgemäß argumentieren, geht es in diesen Fällen immerhin um schwere Dauerfolgen bis hin zum Tod.

 

Juristisch handelt es sich beim Verfahren für die Impfentschädigungen um ein Verwaltungsverfahren, d.h. der Antragsteller muss zwar kein Verschulden beweisen, dafür erhält er mit dem Bescheid auch nur minimale Beträge zugesprochen, wenn überhaupt.

 

Antragstellern wurden ursprünglich lange Wartezeiten in Aussicht gestellt, erst Proteste dagegen dürften die Behörde jetzt doch zu einem schnelleren Handeln bewogen haben.

 

Für impfende Ärzte könnte das bedeuten, dass Geschädigte sich stattdessen mit Schadenersatzforderungen aufgrund angeblicher Mängel – Stichwort Aufklärungshaftung – vermehrt an sie wenden.

 

Sollten Ansprüche gegen Sie erhoben werden, wenden Sie sich bitte immer zuallererst an Ihren Berater, damit der Schutz über Ihren Haftpflichtversicherer eingeholt werden kann.

 

 

Weitere Informationen:

 

→ Artikel in den Salzburger Nachrichten 

→ Informationsseite des Sozialministeriums

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