Richtig oder Falsch?

 

"Alle 10 Minuten passiert ein Wildunfall in Österreich."

Falsch! Es passiert sogar alle 7 Minuten ein Wildunfall in Österreich.

 

Ein Wildunfall alle sieben Minuten – das ist die Jahresbilanz auf Österreichs Straßen. Im Herbst kommt es aufgrund schlechterer Sichtverhältnisse zu den meisten Zusammenstößen.

 

Rund ums Jahr droht Gefahr

Zu jeder Jahreszeit gilt: Wildtiere sind in der Dämmerung besonders aktiv! Zwischen 5 und 7 Uhr früh und von circa 20 bis 23 Uhr ist spezielle Vorsicht geboten. Um unliebsame Begegnungen mit Fuchs und Hase, Reh oder Wildschwein zu vermeiden, sollte man Fahrstil und Geschwindigkeit anpassen und auch den Straßenrand im Auge behalten. Unbewusst nehmen Autolenker häufig an, dass die größte Gefahr von rechts droht – doch Tiere halten sich nicht an die Regel. Sie queren Fahrbahnen von beiden Seiten!

 

Was Sie bei einer Kollision tun müssen

Taucht ein Wildtier auf der Straße auf, sollte man kein riskantes Ausweichmanöver wagen, sondern stark bremsen und dabei das Lenkrad gut festhalten. Kommt es zum Zusammenstoß, muss die Unfallstelle abgesichert und die Polizei unverzüglich verständigt werden. Denken Sie trotz des Schocks daran, dass eine Nichtmeldung strafbar ist. Ebenso strafbar ist die Mitnahme von verletztem oder getötetem Wild, was als Diebstahl angesehen werden kann!

 

 

 

Was ist das zentrale Kontoregister?

 

Viele haben davon gehört, Wenige wissen darüber Bescheid. Wir fassen das Wichtigste zum Kontoregister für Sie zusammen.

 

Im Oktober 2016 wurde das zentrale Kontoregister zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung geschaffen. Banken müssen rückwirkend per März 2015 Giro- und Bausparkonten, Spareinlagen sowie Depots melden. Den Behörden sind somit Kontonummern, Eröffnungs- und Auflösedaten sowie Name, Geburtsdatum und Adresse der Kontoinhaber zugänglich.

 

50.000 €-Grenze für Geldabflüsse

Die jeweiligen Kontostände werden im Zentralregister nicht erfasst. Um zu verhindern, dass „verdächtiges“ Geld etwa aus Steuerhinterziehungen abgezogen wird, müssen jedoch Geldabflüsse über 50.000 € bzw. miteinander verbundene Beträge, die diese Grenze überschreiten, ebenfalls von den Banken gemeldet werden.

 

Einsicht für Behörden

Besteht der Verdacht auf Schwarzgeld oder Geldwäsche, kann das Kontoregister von Finanzstrafbehörden und Bundesfinanzgericht für Informationen herangezogen werden. Auch Staatsanwaltschaften und -gerichte dürfen bei strafrechtlichen Verfolgungen Einsicht nehmen, ebenso in angemessenen Fällen das Bundesfinanzgericht und Abgabenbehörden. Bestehen begründete Zweifel an gemachten Angaben, können Behörden darüber hinaus auch von den Kreditinstituten direkt Auskünfte verlangen.

 

Welche Rechte haben Kontoinhaber?

Zweifeln Behörden eine Steuererklärung an, muss der/die Abgabenpflichtige die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten, bevor im Ermittlungsverfahren Einsicht ins Kontoregister gewährt wird. Jede Abfrage wird dokumentiert und durch unabhängige Rechtsschutzbeauftragte überprüft. Steuerpflichtige Personen können die gespeicherten Kontodaten über FinanzOnline einsehen und werden auf dieser Plattform auch über eine getätigte Registereinsicht informiert.


 
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