Falschparken kostet bis zu 726 €

 

Entnervt von der Parkplatzsuche sein Auto verbotenerweise abzustellen, ist keine gute Idee. Parksünder müssen mit Strafen bis zu 726 € rechnen …

 

Leerer Kofferraum, volle Parkplätze

Weihnachten naht und mit der Vorfreude auch die Hektik, noch rasch vor Geschäftsschluss die Geschenke zu besorgen – doch vor allem in Städten ist die Parkplatznot groß, ebenso wie die Versuchung, es mit der Verkehrsordnung nicht so genau zu nehmen …

 

Die nachlässige Parkplatzwahl kann allerdings teuer werden, schon ein simpler Strafzettel an der Windschutzscheibe kann bis zu 90 € kosten. Freut man sich, dass er ausgeblieben ist, kommt die böse Überraschung mitunter per Post. Die sogenannten Anonymverfügungen enthalten Zahlungsaufforderungen bis zu 365 €!

 

Abgeschleppt und abgespeckt

Noch empfindlicher geschmälert wird Ihr Weihnachtsbudget, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, weil es sich im Halte- und Parkverbot oder in einer gekennzeichneten Abschleppzone befand, in zweiter Spur oder einer Einfahrt parkte, öffentliche Verkehrsmittel behinderte oder generell eine Verkehrsbeeinträchtigung darstellte …

 

Je nach Bundesland variiert das Strafmaß, kann sich aber auf bis zu 726 Euro belaufen. Dazu gesellen sich Abschleppgebühren von etwa 250 € und Tagessätze bis zur Abholung, in Summe wohl noch einmal 300 bis 400 €.

 

Lassen Sie sich im vorweihnachtlichen Trubel nicht zum Falschparken verleiten. Wir wünschen Ihnen, dass Weihnachten für Sie ein Fest der Freude ist und bleibt!

Wertsachen-Verzeichnis ist Pflicht!

 

Wie oft haben Sie das in einem Krimi gesehen: Chaos nach einem Einbruch, der Kommissar fragt: „Fehlt etwas?“ und wenn es nicht gerade ein gestohlener Rembrandt ist, heißt es meist: „Ich glaube nicht …“ Oder der Wohnungsinhaber steuert gezielt auf eine Schublade zu und weiß: Ein wichtiges Dokument ist abhandengekommen!

 

Nicht nur nützlich, sondern ein Muss!

Könnten Sie ebenso schnell angeben, welche Wertgegenstände ein Einbrecher bei Ihnen zu Hause mitgenommen hat? Die Uhrensammlung, Schmuck aus dem Familienerbe, Goldmünzen, Pelzmantel, Sparbücher … In der Realität vergeht Zeit, bis die Schadensliste komplett ist. Fällt Ihnen später ein, dass auch ein Goldbarren unter der Matratze, die wertvolle Briefmarkensammlung oder eine teure Vase aus chinesischem Porzellan fehlen, ist es zu spät, den Schaden zu melden. Ihre Versicherung erwartet nämlich, dass Sie ein aktuelles Verzeichnis Ihrer Wertgegenstände führen. Es bietet nicht nur den raschen Überblick, es gilt auch als Nachweis. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht, dass eine solche Dokumentation für die Schadensabwicklung über Ihre Haushaltsversicherung Voraussetzung ist.

 

Mit anderen Worten

Es ist eine Obliegenheit, vorhandene Wertsachen zu dokumentieren und am besten gleich zu fotografieren! Im Falle des Falles kommt Ihnen diese Sorgfalt nicht nur bei Einbruchsdiebstählen, sondern auch bei Schäden durch Hochwasser oder Feuer zugute!

 

Hier finden Sie eine Muster-Liste des Bundeskriminalamtes.

Alle Jahre wieder ...

 

... steigt im Advent die Zahl der Brandeinsätze, denn die besinnlichste Zeit des Jahres machen sich viele durch Kerzenlicht noch heimeliger und gemütlicher. Am Adventskranz brennt jeden Sonntag eine Kerze mehr und am Weihnachtsabend erleuchten die Kerzen am Christbaum den Raum und verbreiten festliche Stimmung.

 

Häufig unterschätzt wird aber die Gefahr von offenem Feuer und oft reicht schon ein Moment der Unachtsamkeit und kurzerhand stehen Adventskranz oder Christbaum in Flammen. Damit die Weihnachtsstimmung kein jähes Ende findet hier Tipps von einem Experten:

 

 

 

 

Tipps
  1. Weihnachtsbäume so spät wie möglich kaufen und bis zum Weihnachtsabend im Freien lagern.

  2. Adventskranz auf einen nicht brennbaren Untersatz stellen.

  3. Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen!

  4. Einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher in Griffnähe bereit halten.

 


 
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