Urlaub buchen? Pandemie und Reisefieber

 

Wann und wie kann man endlich wieder auf Reisen gehen? So genau kann das derzeit niemand sagen. Wer jetzt schon den nächsten Urlaub plant, sollte bei der Buchung sorgfältig vorgehen, um Probleme bei Corona bedingten Ausfällen zu vermeiden. Empfehlenswert sind flexible Angebote, die gebührenfreie Umbuchungen oder Stornos erlauben.

 

Reisen Sie pauschal

Pauschalreisende müssen sich vor Absagen nicht fürchten: Findet die gebuchte Reise nicht statt, wird der gesamte Preis nach Rückforderung erstattet. Ein kostenloses Storno durch den Konsumenten ist nur bei außergewöhnlichen, unvermeidbaren und unvorhersehbaren Umständen möglich – erkundigen Sie sich vorab, ob Corona-Gefahren bei Ihrem Vertragspartner unter diese Bestimmungen fallen.


Weitere Vorteile bei Pauschalreisen sind Preisminderungen bei mangelhafter Durchführung, die individuelle Beratung und Anwendung österreichischer Gesetze bei inländischen Anbietern sowie die vorgeschriebene Kundengeldabsicherung bei österreichischen und deutschen Veranstaltern, die in den Buchungsunterlagen verzeichnet sein muss und bei Insolvenzen zum Tragen kommt.

 

Individuell unterwegs?

Wer Anreise und Unterkunft selbst zusammenstellt, sollte Flüge direkt bei den Airlines buchen. Online-Plattformen bieten bei Absagen oder Umbuchungen kaum Service bzw. heben dafür hohe Gebühren ein. Auch gut zu wissen: Bei Unterkünften im Ausland fungieren Buchungsportale nur als Vermittler, rechtlich unterliegt man den Bestimmungen des Gastlandes und kann Ansprüche daher oft nur schwer durchsetzen.

 

Generell ratsam

Bringen Sie Stornogebühren und -bedingungen noch vor Buchung in Erfahrung, wählen Sie - selbst wenn sie etwas teurer kommen - Angebote, die mit kostenlosen Stornos oder Umbuchungen Flexibilität bieten, und halten Sie eventuelle Zusatzvereinbarungen schriftlich fest.

 

Unser Tipp

Bei der Bezahlung bietet sich aktuell die „Unsicherheitseinrede“ an: Teilen Sie Ihrem Vertragspartner mit, dass derzeit unsicher ist, ob er die Leistung tatsächlich erbringen kann und daher auch Sie mit Ihrer Leistung bzw. mit der Begleichung noch zuwarten – das erspart Ihnen spätere umständliche Rückforderungen bei Absagen aufgrund von Covid19. Zahlen Sie grundsätzlich nicht mehr als nötig an und bevor Sie eine zusätzliche Stornoversicherung abschließen, überprüfen Sie deren Leistungsumfang bzw. Zusatznutzen.

 

→ Musterbrief Unsicherheitseinrede

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 

Roman Tacha Versicherungsmakler GmbH

 

A-1190 Wien, Silbergasse 11/1/13
Tel +43 01 330 10 10

 

office@tacha.eu
www.tacha.eu

 

 

Versicherungsvermittlerregister: GISA-Zahl 23778061
Offenlegungs-/Informationspflicht

 

 

 

Vom Newsletter abmelden